2018 und das Steuergesetz

Wie jedes Jahr gibt es auch 2018 wieder Neuerungen im Steuergesetz – positive wie negative. Wir sagen Ihnen, was sich verändert hat.

Alle, die immer viel zu wenig Zeit für die Steuererklärung hatten, können sich jetzt freuen: Ab sofort endet die Abgabefrist ganze zwei Monate später. Die Steuererklärung von 2018 ist demnach erst am 31. Juli 2019 fällig. Dies entlastet vor allem viele Unternehmer, die zwischen Buchführung und Kerngeschäft kaum noch Zeit für die lästige Steuererklärung hatten. Wer übrigens seine Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat noch mehr Zeit zur Abgabe. Die Steuererklärung muss dem Finanzamt erst Ende Februar des übernächsten Jahres vorliegen. Verschiedene Gründe könnten das Finanzamt veranlassen Sie zu einer Erklärung aufzufordern. Doch selbst dann haben Sie noch ganze vier Monate Zeit.

Vorhalte- statt Vorlegepflicht

Seit diesem Jahr sparen Sie jede Menge Papierkram. Bisher galt die Belegvorlegepflicht. Diese gilt für alle Steuererklärungen ab 2018 gilt nicht mehr. Stattdessen sind Sie nur in der Pflicht, die Belege zu verwahren und gegebenenfalls vorzuzeigen. Dies ergab sich aus der Automatisierung des Prüfungsprozesses. In der Regel sollen nur noch prüfungsbedürftige Steuererklärungen durch einen Bearbeiter geprüft werden.

Teure Verspätungszuschläge

Mit den neuen Abgabefristen hat man auch die Verspätungszuschläge neu geregelt. Jeder angefangene Monat nach der Abgabefrist soll mit einem Bußgeld von 0,25 Prozent der Steuernachzahlung bestraft werden. Wer keine Steuern nachzahlen muss oder sogar eine Erstattung bekommt, muss trotzdem zahlen. Denn: Der Mindestsatz liegt bei 25 Euro pro Monat.

Beratung in Stuttgart

Setzen Sie lieber auf einen Steuerberater. Damit bleiben Ihnen ganze sieben Monate mehr Zeit für die Steuererklärung. Zudem können Sie sich sicher sein, das volle Potenzial der Steuererklärung ausgeschöpft zu haben. Dazu berät Sie Steuerberater Schlicht in Stuttgart gerne. Dort betreut er schon seit über 35 Jahren seine Mandanten und wird diese auch in Zukunft vor den Verspätungszuschlägen oder unnötigen Steuernachzahlungen schützen.

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