Das Führen des Kassenbuches

Bei Gastronomen und anderen betrieblichen Empfängern von Bargeldbeträgen klingelt die Kasse häufig aufgrund einer Vielzahl an Bargeschäften. Die Vorschriften zur Kasse finden sich in der Abgabenordnung. Nach den Vorgaben für die Buchführung und für Aufzeichnungen sollen Einnahmen und Ausgaben täglich registriert werden. Bei einer nachträglichen Datenänderung muss der ursprüngliche Status stets feststellbar sein. Thema Kassensturz: Jederzeit muss der tatsächliche Kassenbestand mit den Aufzeichnungen übereinstimmen. Bei einem Fehlbetrag wird eine Korrektur vorgenommen und dokumentiert. Sonst droht bei der nächsten Betriebsprüfung die Addition eines großzügig geschätzten Betrages, der nicht selten zu einer Steuernachzahlung führt.
Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über das richtige Führen des Kassenbuches.

Die Kasse bei der Betriebsprüfung

Die Kassenbuchführung stellt bei den Betriebsprüfungen einen wesentlichen Prüfungsschwerpunkt dar. Werden über einzelne Besteuerungsgrundlagen nur unvollständige Aufzeichnungen geführt, kommt der Buchführung ebenfalls keine Beweiskraft zu. Daher kann eine Teil- oder Vollschätzung zulässig sein, wenn bei einer vom Betriebsprüfer festgestellten Unterschreitung der Richtwerte die Buchführung fehlerhaft ist oder wichtige Unterlagen fehlen. Nachfolgende Anforderungen werden an die Kassenbuchführung gestellt: Nachvollziehbarkeit, Formvorschriften, Aufbewahrungspflicht, tägliche Überprüfung und Kassensturzfähigkeit. Zusätzlich zum Gesamtkassenstreifen und dem „Z“-Bon zum täglichen Kassenschluss müssen sämtliche Unterlagen zum Kassensystem inklusive der Bedienungsanleitung, der Programmieranleitungen und den Einrichtungsprotokollen im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Verfügung stehen. Fehler im Rahmen der Kassenbuchführung, die bereits einzeln zum Verwerfen der Aufzeichnungen führen und eine Schätzung zur Folge haben, sind: Betriebliche Aufzeichnungen sind nicht vollständig und wahrheitsgemäß.

Für weitere Informationen und offene Fragen zum korrekten Führen des Kassenbuchs steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.
 

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