Das Ticket zum Arbeitsplatz

Wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern kostenlose Jobtickets oder Jobtickets mit Zuschuss zur Verfügung stellt, entstehen meist geldwerte Vorteile für den Gehaltsempfänger. Arbeitnehmer greifen gerne auf das günstige Jobticket zurück, das aufgrund einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Verkehrsverbund angeboten wird. Meist leistet der Arbeitgeber einen Basisbeitrag, der unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Arbeitnehmer ist. Der Arbeitnehmer zahlt lediglich den überschießenden Spitzensatz. Mit der Jahreskarte des Verkehrsverbundes wird der lohnsteuerliche Monatsfreibetrag von 44 Euro normalerweise regelmäßig überschritten. Zur Ermittlung des steuerlichen Preisvorteils wird vom Kartenpreis der vom Verkehrsbetrieb gewährte Preisnachlass sowie der Eigenanteil der Arbeitnehmer abgezogen.
Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in Mannheim informiert über die Nutzung des Arbeitgebertickets.

Geldwerter Vorteil und Jobticket

Der Normalpreis ist der Verkaufspreis einer Fahrkarte, die außerhalb des Arbeitgeber-Ticketprogramms angeboten wird. Merkmal zur Differenzierung: Erhält der Arbeitnehmer mit dem gesponserten Arbeitgeberticket einen monatlichen Fahrausweis, wird der Normalpreis als steuerlicher Vergleich zu einer Monatskarte zugrunde gelegt. Geht es um ein Jahresticket, gilt als Vergleichswert der Normalpreis einer Jahreskarte. Die zur Bewertung des geldwerten Vorteils üblichen Preisnachlässe bestehen meist nicht in der Differenz zwischen Standard-Ticketpreis und dem vom Arbeitnehmer geleisteten Preis: Denn der Rabatt wurde vom Arbeitgeber durch seinen Basisbeitrag gekauft.
Lässt sich der Preisnachlass nicht vom Verkehrsträger über ein Mengenrabatt-System ermitteln, wird er mit 4 % des Normalpreises vom Finanzamt angesetzt. Der Vorteil aus der Überlassung der Monatskarte kann nur dann lohnsteuerfrei abgerechnet werden, wenn er innerhalb der monatlichen 44-Euro-Freigrenze liegt.

Hinweise zur steuerlichen Ermittlung der Freigrenze des Jobtickets gibt Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim. 

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