4. 07. 2013

Der Bundestag hat im Dezember 2012 eine Mietrechtsreform beschlossen. Diese ist nun zum 01.05.2013 in Kraft getreten. Die Reform betrifft auf der einen Seite die vielen Menschen, die sich im Mietverhältnis befinden und auf der anderen die Wohneigentümer. Innerhalb der Reform ergeben sich viele Änderungen. Unter anderem werden dem Vermieter durch die Neuerungen mehr Rechte verschafft. Beispielsweise im Bereich der energetischen Sanierung. Über die Hintergründe informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

Vereinfachung für den Vermieter

Die Umwelt profitiert von der energetischen Modernisierung. Seit der Einführung des Energieausweises, der den energetischen Zustand eines Gebäudes dokumentiert, entscheiden sich Eigentümer zunehmend für eine Modernisierung. Für sie steigt dadurch der Wert ihrer Immobilie. Größere Investitionen, z. B. in ein modernes Heizsystem oder umfassende Wärmeschutzmaßnahmen zahlen sich so bereits nach wenigen Jahren aus. Durch das neue Gesetz erhält der Vermieter doppelt Grund, sich für energetische Baumaßnahmen zu entscheiden. Der Mieter darf, wenn es bei einer energetischen Sanierung zu einer Lärm- und/oder Staubbelästigung kommt, erst nach drei Monaten eine Mietminderung geltend machen. Voraussetzung: Die Sanierungsmaßnahme muss für den Mieter mit einer tatsächlichen Kosteneinsparung verbunden sein. Wenn sich nach Ablauf von drei Monaten weiterhin eine eingeschränkte Nutzung zeigt, so kann der Mieter die Minderung in Anspruch nehmen. Die Vorteile der Modernisierung muss der Vermieter nicht, wie bisher, über eingeholte Gutachten beweisen. Es reicht das Verweisen auf anerkannte Pauschalwerte. Der Vermieter kann wie bisher jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Hausverwaltung Gierschner

Ansprechpartner: Herr Gierschner

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Tel.: 06 41 / 93 02 86

Fax: 06 41 / 93 02 88

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