Erhebung der Kurtaxe von Gemeinden

Ein Urlaub in erholsamer und ruhiger Umgebung. Nicht selten findet dieser in einem gemütlichen Kurort statt. Jedoch wird in solchen Orten auch oftmals eine sogenannte Kurtaxe erhoben. Doch mit welcher Berechtigung erheben Städte diese Gebühr? Zu diesem Thema informiert Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim.

 

Unterhaltung eines Betriebes gewerblicher Art
 

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Kurtaxe lässt sich im § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben finden. Hiernach können Gemeinden eine Kurtaxe erheben, wenn diese für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung einer zu Kur- oder Erholungszwecken dienenden Einrichtung verwendet wird. Ebenso für zu diesen Zwecken durchgeführte Veranstaltungen sind die Gemeinden zur Erhebung einer Kurtaxe berechtigt. Die Entrichtung der Kurtaxe berechtigt wiederum den Kurgast zur Nutzung der bereitgestellten Einrichtungen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde den Touristen gegenüber, ihnen die Einrichtungen ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Die Einnahmen aus der Kurtaxe gewährleisten zum größten Teil die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde. Somit unterhält sie mit dem Erfüllen der übrigen Voraussetzungen einen Betrieb gewerblicher Art. Die eingenommenen Beträge aus der Kurtaxe sind jedoch umsatzsteuerpflichtig, da diese aus einem steuerbaren sowie steuerpflichtigen Leistungsaustausch zwischen der Gemeinde und dem Kurgast entstanden sind. Der Umsatz unterliegt dabei dem ermäßigten Steuersatz, eine Befreiungsvorschrift liegt hier nicht vor. Nicht selten tritt der Fall auf, dass eine „fremde“ Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH zur Finanzierung der gemeindeverbundenen Einrichtungen beiträgt. Das ändert aber nichts an der ertragssteuerlichen Beurteilung der Kurtaxe, auch wenn diese gegebenenfalls selbst von der außenstehenden GmbH eingenommen wird. Die Kapitalgesellschaft stellt in rechtlicher Hinsicht lediglich einen „Erfüllungsgehilfen“ dar. Ihre Vergütung für die Tätigkeit erhält die GmbH entweder in vollen oder in anteiligen Bezügen aus der Kurtaxe.

Für offene Fragen und nähere Informationen steht Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig in seiner Kanzlei in Mannheim gerne zur Verfügung.

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