Familienpflegezeit neu geregelt

Wer seine Angehörigen pflegt, erfährt eine zusätzliche Belastung, die sich bisher nur schwer mit Familie und Beruf vereinbaren ließ. Denn: Pflege bedeutet, dass man Zeit benötigt. Zeit, die vielen bisher fehlte. Per Gesetz soll dies zukünftig erleichtert werden. Pflegenden Angehörigen sollen eine zweijährige Familienpflegezeit und eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen zustehen. Damit soll Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtert werden. Über die Gesetzesänderung informiert der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die meisten Menschen möchten für ihre Angehörigen da sein, wenn sie Hilfe benötigen. Die Familienpflegezeit kommt ihnen künftig entgegen. Sie sorgt für Zeit und bietet eine finanzielle Absicherung. Wer die Pflege kurzfristig für ein Familienmitglied organisieren  muss, erhält künftig zehn Tage lang eine bezahlte Pause. In dieser erhält der Arbeitnehmer sein Gehalt weiter und kann die Pflege regeln. Zudem ist es dem Arbeitnehmer möglich, künftig für insgesamt 24 Monate statt bisher sechs Monate die Pflegezeit in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitszeit wird dann auf bis zu 15 Stunden wöchentlich reduziert. Der Rechtsanspruch auf die bis zu zweijährige Auszeit gilt für sämtliche Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten. Ab 2015 werden Arbeitnehmer durch die Änderungen bei der Familienpflegezeit besser unterstützt. Das gilt sowohl bei einer kurzfristigen als auch bei einer dauerhaften Pflege. Die Reduzierung der Arbeitszeit schafft Entlastung und ein pflegebedürftiges Familienmitglied kann intensiver versorgt werden.

Für ausführliche Informationen steht der ambulante Alten- und Krankenpflegedienst Pfeiffer aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zu Verfügung.     
 

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