23. 01. 2013

Im Steuerrecht ergeben sich häufig Reformen. Das gilt auch für 2013. Der Steuerberater Körnig aus Mannheim erklärt, was sich unter anderem alles ändert.

ELStAM ist da

Zum 01.01.2013 wurde die bisherige Lohnsteuerkarte aus Papier durch das ELStAM-Verfahren bei der Lohnsteuer abgelöst. ELStAM bedeutet „elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. Diese Änderung soll Bürokratie abbauen und Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzamt erheblich erleichtern. Alle relevanten steuerlichen Daten der Arbeitnehmer wie Steuerklassen, Kinderfreibeträge oder Religionszugehörigkeit müssen seitdem elektronisch gespeichert und übermittelt werden.

Doppelte Haushaltsführung

Bisher galt: Wer beruflich über eine Zweitwohnung verfügt, kann die Miete in begrenzter Höhe bei den Werbungskosten geltend machen. Dies war bislang im Rahmen der ortsüblichen Miete möglich. Dies entfällt und es gilt dann die Höchstgrenze von 1.000 Euro pro Monat.

Steigerung des Grundfreibetrages

Das neue Jahr bringt eine geringfügige Steuersenkung für die Bürger. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 126 auf 8130 Euro im Jahr. Bis zu einem Jahreseinkommen in dieser Höhe müssen keine Steuern gezahlt werden.

Wehrdienstleistende

Der Sold für freiwillig Wehrdienstleistende bleibt auch weiterhin steuerfrei. Zuwendungen für Unterkunft und Verpflegung oder Weihnachts- und Entlassungsgeld sind aber seit 2013 zu versteuern.

Elektroautos

Käufer eines Elektrofahrzeuges dürfen sich freuen, denn diese müssen künftig zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen. Bisher galt dies für fünf Jahre. Die neue Regelung gilt für Fahrzeuge mit reinem Elektro-Antrieb oder Brennstoffzelle mit einer Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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