18. 02. 2011

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 plant die Bundesregierung neben der Einsparung von ca. 4 Milliarden Euro an Verwaltungskosten deutliche Vereinfachungen für unternehmerische Steuerzahler. Über diese, teilweise noch im Jahr 2011 in Kraft tretenden Veränderungen berichtet die Augsburger Steuerkanzlei Heim.

Das zum 01.01.2012 in Kraft tretende Steuervereinfachungsgesetz 2011 beinhaltet folgende für unternehmerische Steuerzahler bedeutsame Änderungen:

  • Bei der Erteilung verbindlicher Auskünfte an Unternehmer durch die zuständigen Finanzbehörden entfällt die Gebührenerhebung auf Gegenstandswerte unterhalb 10.000 Euro. Dies schränkt die Belastung des Unternehmers auf Auskunftsfälle ein, denen tatsächlich eine erhebliche Bedeutung zukommt und die einen dementsprechenden behördlichen Aufwand mit sich bringen.
  • Wird ein Betrieb verpachtet, gilt er zukünftig steuerrechtlich als fortgeführt, bis die zuständige Finanzbehörde eine schriftliche Erklärung über die Aufgabe erhält. So soll eine Erhöhung der Rechtssicherheit auf Seiten des Unternehmers erreicht werden. 
  • Der teils sehr hohe Aufwand bei der Umsatzsteuerabrechnung wird mit verschiedenen Maßnahmen in der EDV-gesteuerten Stellung von Rechnung eingeschränkt. Dem stehen erweiterte Rechte der Finanzbehörden zur Einsicht elektronischer Dokumente wie Bücher, Geschäftsunterlagen, Urkunden etc. gegenüber. Die Ausdehnung der staatlichen Einsichtsbefugnisse soll sicherstellen, dass die Umsatzsteuerkontrolle weiterhin effektiv funktioniert.
  • Die Einführung eines neuen Feststellungsverfahrens soll die Rechtssicherheit für Finanzämter und Firmennachfolger hinsichtlich von Vergünstigungen bei der Vererbung oder Schenkung eines Unternehmens steigern.
  • Land- und Forstwirte, die mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr arbeiten, gelangen künftig ebenso wie andere Unternehmen in den Genuss einer auf fünf Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums verlängerten Abgabefrist von Steuererklärungen.
  • Betriebsprüfungen, die bisher aufgrund zeitlicher Verzögerung oftmals zu außerplanmäßigen Belastungen des Unternehmers geführt haben, sollen zukünftig so zeitnah wie möglich durchgeführt werden.
  • Die teils überladenen Regelungen zum Nachweis einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung werden vom Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Wirtschaftsverbänden effektiver gestaltet.
  • Eine Vereinfachung des Reisekostenrechtes soll Unternehmen und ihre Arbeitnehmer entlasten.

Die praktischen Auswirkungen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 auf die unternehmerische Besteuerung erläutern die Augsburger Steuerexperten der Kanzlei Heim ihren Mandanten jederzeit gerne.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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