20. 04. 2012

Wünschen Sie sich, dass die Vermögenswerte, die Sie im Laufe Ihres Lebens erarbeitet haben, einmal den Menschen zukommen, die Ihnen am nächsten stehen? Dann ist es wichtig, dies im Vorfeld und frühzeitig zu planen. Natürlich denken viele heute als Unternehmer oder Familienvater noch nicht an den Ernstfall. Doch ist die Vermögensnachfolge nicht geregelt und kommt es plötzlich zum Ableben, dann kann es in der Familie zu Streitigkeiten kommen. Warum eine frühzeitige Regelung des Erbnachlasses wichtig ist, erklären die Rechtsanwälte Dittenheber & Werner aus München.

Frühzeitig den Erbnachlass planen

Das spätere Schicksal des eigenen Vermögens kann man nie zu früh planen, da man das Ableben nicht vorhersehen kann. Für ein Testament braucht es einen vorhergehenden Prozess, der alle Gesichtspunkte wie Pflichtteile und deren Beschränkung oder Aussetzung, Verfügungen und Auflagen in Verbindung mit dem Erbe und auch Teilanordnungen oder womöglich sogar auch eine Enterbung berücksichtigen. Erbverträge und Testamente bedürfen einer hohen juristischen Kompetenz, da sie in der Regel oft ganz unterschiedlich strukturiert sind. Von Immobilien über private Anlageformen bis hin zum Familienunternehmen. Jede Vermögensart muss zudem im Vorfeld hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen im Falle einer späteren Erbschaft mit dem späteren Erblasser eingehend besprochen werden.

Wann es besonders empfehlenswert ist, Regelungen für den Erbnachlass zu treffen

  • wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll
  • wenn bestimmte Personen vom Erbe ausgeschlossen werden sollen
  • bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften
  • bei Familien mit Kindern
  • wenn nicht eheliche Kinder vorhanden sind
  • bei Vermögenden und Immobilienbesitzern
  • bei sogenannten Patchwork-Familien
  • wenn die Erben verschuldet sind

Für ausführliche Informationen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

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