17. 06. 2011

Unternehmensgründer und Investoren in Hamburg können unter bestimmten Umständen eine signifikante Förderung ihrer Investitionsvorhaben durch die Hansestadt erhalten. Der Hamburger Steuerberater und Fördermittelberater Günter Zielinski schildert, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind.

Hamburg ist als zweitgrößte Stadt Deutschlands und „Tor zur Welt“ einer der wichtigsten deutschen Wirtschaftsstandorte. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, hat die Hansestadt ein eigenes Förderprogramm für Unternehmensgründer und Investoren aufgelegt. Die Förderung erfolgt in Form einer einmaligen Bezuschussung und erfasst betriebsbedingte Investitionen, welche auf Kredit finanziert werden sowie Unternehmensgründungen.

Die Förderung durch die Hansestadt erfasst verschiedene Sachverhalte. Zunächst wird eine Unterstützung des wirtschaftlichen Überlebens von Unternehmen innerhalb der ersten drei Jahren nach ihrer Gründung angestrebt. Zudem werden Unternehmer gefördert, deren Investitionsvorhaben wenigstens 20% neue Arbeitsplätze schaffen.

Wird eine Betriebsverlagerung nötig, fördert Hamburg diese unter der Bedingung, dass der Betrieb innerhalb der Stadtgrenzen verbleibt und der Reingewinn des Unternehmens in den drei Jahren vor der Verlagerung 125.000 Euro nicht überschritten hat.

Das Förderprogramm der Hansestadt Hamburg ist an Existenzgründer kleine und mittelständische Gewerbeunternehmen (KMU) nach der KMU-Definition gerichtet. Dementsprechend sind freiberufliche Gründer oder Unternehmen für dieses Programm nicht antragsberechtigt. Zur Gründerförderung berechtigt auch der Unternehmens- oder Betriebserwerb, sofern durch diesen die wirtschaftliche Existenz des neuen Inhabers begründet wird.

Die Gründungs- und Investitionsförderung Hamburgs wird als Zuschuss gewährt. Hierbei gelten Investitionsvorhaben in tatsächlicher Höhe von mindestens 25.000 Euro und höchstens 1.2 Millionen Euro als förderungswürdig. Die Bezuschussung erfolgt ausgehend von einer Bemessungsgrundlage in Höhe von 50% der eigentlichen Investitionskosten. Die restlichen 50% sind in jedem Fall vom Unternehmer oder Gründer in Fremdfinanzierung einzuholen. Die Hansestadt Hamburg gewährt hierbei einen Zuschuss in Höhe von 20% auf die ersten 12.500 Euro der Investition. Für darüber hinausgehende Beträge wird ein Zuschuss von 12% gewährt. Förderungswillige Unternehmer und Gründer sollten beachten, dass ihre Investitions- und Gründungskosten mit maximal 25.000 Euro gefördert werden.

Natürlich ist die Gründer- und Investitionsförderung durch die Hansestadt nicht die einzige Möglichkeit, der öffentlichen Förderung von Unternehmern, Freiberuflern und Selbstständigen. In einem kaum durchschaubaren Förderdschungel von Ländern, Bundesregierung und EU existieren Hunderte derartige Programme. Zur Identifikation einer optimalen Fördermöglichkeit ist daher der Rat eines erfahrenen Fördermittelexperten wie Günter Zielinski dringend anzuraten. Für eine intensive, weiterführende Beratung zu diesem Thema steht der Hamburger Steuerberater und Privatdozent jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

E-Mail: info@steuerberater-zielinski.de

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