12. 02. 2013

Das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer völlig unkompliziert. Nicht selten entstehen Unstimmigkeiten und Unsicherheiten. Ein Mietvertrag bildet die Basis der Absprachen. Hier lassen sich Rechte, aber auch Pflichten festlegen. So eindeutig ist das Mietrecht jedoch nicht immer und die Rechtssprechung und die Urteile sind für den Laien meist unverständlich. Dem Mietrecht kommt damit eine bedeutende Rolle zu. Insbesondere bezüglich der Gestaltung und Inhalte des Mietvertrages. Die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen informieren über die Wichtigkeit der Überprüfung eines Mietvertrages im Vorfeld.

Rechtswirksame Unterzeichnung erst nach Prüfung

Für die meisten Menschen gehören Mietverträge zu den wichtigsten Verträgen, die sie in ihrem Leben abschließen. Es lohnt sich daher, genauer hinzusehen, was man unterschreibt. Mietverträge beinhalten oft sehr strenge Klauseln – und meist zulasten des Mieters. Sie können schlechte Gewährleistungsregelungen bei Mietmängeln beinhalten oder sogenannte Endrenovierungsklauseln. Eine vorherige Prüfung des Mietvertrages, bevor man diesen unterzeichnet, ist aus mehreren Gründen sinnvoll. Sie unterstützt dabei, nachteilige Klauseln zu erkennen. Die Prüfung des Mietvertrages sollte durch einen Rechtsanwalt erfolgen. Denn nur er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann beurteilen, welche Klauseln im Zweifel unwirksam sind und welche vor Gericht standhalten. Die Prüfung eines Mietvertrages ist für jedes dauerhafte Mietverhältnis ratsam. Denn Fehler im Vertrag können zu erheblichen Kosten und zu Nachteilen für den Mieter führen, über die man sich später ärgert.

Für ausführliche Informationen zum Thema und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

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Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

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