29. 08. 2013

Aus unterschiedlichen Gründen kann es vorkommen, dass man seinen Wohnort wechselt und beispielsweise von Deutschland nach Dänemark oder Irland zieht. Private Gründe können eine neue Liebe oder ein Arbeitgeberwechsel sein. Nicht wenige kehren nach Jahren wieder zurück nach Deutschland, um hier wieder für einen neuen Arbeitgeber tätig zu sein. Die hierfür entstehenden Umzugskosten können nach einem aktuellen Urteil absetzbar sein. Hierüber informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

Finanzgericht entscheidet pro Werbungskostenabzug

Ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt: Kosten, die für einen Umzug entstehen, weil man berufsbedingt wieder nach Deutschland zieht, dürfen als Werbungskosten gelten gemacht werden. Das Finanzgericht urteilte bezüglich folgenden Sachverhalts: Eine Lehrerin war aus privaten Gründen ins Ausland gezogen. Einige Jahre später war sie wieder für einen Arbeitgeber in Deutschland tätig. Der Umzug zurück nach Deutschland fand in den Osterferien statt, da sie ihre Wohnung im Ausland nicht früher hatte kündigen können. In ihrer Steuererklärung machte die Lehrerin Werbungskosten für den Umzug geltend, da dieser ihrer Auffassung nach beruflich begründet war. Das Finanzamt erkannte keine Werbungskosten an. Vor Gericht bekam die Lehrerin dann recht. Begründung: Werbungskosten sind als steuermindernd zu berücksichtigen, wenn der Umzug zumindest nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei. Und dies war nach Ansicht des Gerichts der Fall. Daran ändere auch die Tatsache, dass der Umzug ins Ausland privat und nicht beruflich veranlasst war, nichts (Niedersächsisches FG vom 30.4.2012 - 4 K 6/12).

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

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