6. 01. 2014

Das Steuerjahr 2014 steht vor der Tür und es ist Zeit für Ehe- bzw. Lebenspartner darüber nachzudenken, ob die Steuerlast zu gleichen Teilen mit Wahl der Steuerklassen IV/IV verteilt wird. Entscheidet sich der/die Höherverdienende sich für die Steuerklasse III bleibt für den Partner die Steuerklasse V mit höherem Steuerabzug. Beide Wahlmöglichkeiten sind in der Praxis üblich. Geld gewinnen oder Geld verlieren können Ehe- bzw. Lebenspartner durch die Wahl der Steuerklassen nicht. Über dieses Thema informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

Gut vorbereitet für ein erfolgreiches Steuerjahr 2014

Generell können Verheiratete/Lebenspartner zwischen nachfolgenden Steuerklassen wählen:

IV/IV oder

III/V oder

IV-Faktor/IV-Faktor (das Faktorverfahren mit Berücksichtigung des Grundfreibetrags)

Die Steuerklassen können im Laufe des Jahres in der Regel nur einmal gewechselt werden, und zwar bis zum 30. November des laufenden Jahres. Für die Änderung der Lohnsteuerklasse gilt der amtliche Vordruck: Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern. Fazit für den Steuerzahler: Endgültig abgerechnet wird mit der Steuererklärung für das Steuerjahr. Hierbei spielt die Steuerklasse für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle. Bei ungünstiger Steuerklassenwahl leistet der Steuerzahler während des Jahres zu viel Steuern, er darf sich aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung über eine höhere Erstattung freuen. Um Arbeitnehmern die Wahl der Steuerklasse zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium Tabellen bereitgestellt, mit denen Ehegatten/Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitseinkommen die Steuerklassenkombination wählen können, bei der sie die geringste Lohnsteuer leisten.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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