20. 12. 2012

Wer erkrankt ist, der ist in den seltensten Fällen bereits nach kürzester Zeit kuriert. Vielmehr ist es so, dass im Anschluss noch eine weitere Behandlung notwendig ist, um eine vollständige Heilung zu unterstützen. Häufig findet diese Anschlussbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt statt oder nach anderen ärztlichen Behandlungen. Bislang galt, dass die Therapiemaßnahmen, die von dem Patienten aus eigenen Mitteln finanziert wurden, von der Umsatzsteuer befreit waren. Hierzu gab es eine neue Entscheidung vom Bundesfinanzministerium (BMF). Über diese und welche Änderungen sich durch diese ergeben, erklärt die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München.

Steuerbefreiung nur bei ärztlicher Anordnung

Die Voraussetzung dafür, dass eine Anschlussbehandlung von der Umsatzsteuer befreit ist, ist, dass sie von einem Arzt verordnet wurde. Dabei kann es sich sowohl um ein Kassenrezept als auch um ein Privatrezept handeln. Das gilt auch für solche Privatrezepte, die von einem Heilpraktiker ausgestellt werden. Nicht unter die Befreiung fallen Tätigkeiten, die nicht Teil eines konkreten, individuellen, der Diagnose, Behandlung, Vorbeugung und Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienenden Leistungskonzeptes sind. Beispielsweise bei Behandlungsempfehlungen. Diese stellen laut Finanzverwaltung keine verordnete Leistung dar. Dabei handelt es sich um reine Behandlungsempfehlungen, die nicht der Umsatzsteuerfreiheit unterliegen. Gleiches gilt auch für sogenannte Wellnessbehandlungen, die lediglich dazu dienen, sich besser zu fühlen und das Allgemeinbefinden positiv zu beeinflussen. Diese sind nicht als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen zu bewerten. Eine Ausnahme bildet die Tätigkeit einer Hebamme. Für ihre Tätigkeit ist keine ärztliche Verordnung nötig, um eine Umsatzsteuerbefreiung zu erhalten.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

Aidenbachstraße 108

81379 München

Tel.: 089/41134860

Fax: 089/41134829

E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

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