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11. 01. 2013

Es kracht tagtäglich auf Deutschlands Straßen. Als Geschädigter gilt es dann, seine zustehenden Ansprüche einzufordern. Um nach einem Verkehrsunfall in Gänze sein Recht zu erhalten, sollte man auf einen Rechtsanwalt vertrauen und nicht auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung. Welche Ansprüche geltend gemacht werden können, erklären die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Welche Ansprüche bestehen

Zieht man nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt zurate, dann sind die dafür entstehenden Kosten erstattungsfähig, wenn man keine Schuld trägt. Natürlich sind auch die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung zu übernehmen. Werden sie konkret mit einer Reparaturrechnung nachgewiesen, sind sie in vollem Umfang mit der Umsatzsteuer erstattungsfähig. Bei Erstattung nach Gutachten oder einem Kostenvoranschlag sind nur die Nettoreparaturkosten, ohne Umsatzsteuer zu entrichten. Muss das Fahrzeug am Unfallort abgeschleppt werden, so sind auch diese Kosten geltend zu machen. Nicht selten kommt es vor, dass das Fahrzeug

nach einem Verkehrsunfall so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr fahrbereit ist. Dann besteht der Anspruch auf ein Leihfahrzeug, bis die Reparatur erfolgt ist. Auch die Möglichkeit Nutzungsausfall geltend zu machen besteht für den Geschädigten. Weiterhin sind Kosten für Arzt- und Krankenhausaufenthalte sowie Medikamente und Heilungskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Für dadurch entstehenden Verdienstausfall muss die Versicherung ebenfalls aufkommen. Bei der Durchsetzung sämtlicher genannten und weiteren Ansprüche unterstützt ein Rechtsanwalt professionell.

Für ausführliche Informationen zum Thema und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

Telefon: +49 03838 / 25 71 10

Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

Homepage: www.dobiasch-richter.de

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