10. 06. 2013

Die Hecke und ihre Sträucher sind ein beliebter Brutplatz für Vögel. Daher untersagt der Gesetzgeber einen radikalen Heckenschnitt von März bis Ende September. Das Landschaftsschutzgesetz schützt Tier- und Vogelarten während ihrer Brutzeit. Von März bis Ende September sind lediglich Formschnitte, erlaubt. Das heißt: Die Hecke darf nur leicht zurückgeschnitten werden. Die Experten vom Gartenlandschaftsbau Galabau Fritz aus Hamburg raten, die Hecken im Hausgarten zu diesem Zeitpunkt nur ganz vorsichtig zu schneiden und in Form zu bringen. Um sicher zu sein, wie weit die Hecke geschnitten werden darf, ohne dass die Substanz zerstört wird, sollte der Rat eines Experten eingeholt werden. Denn die gut versteckten Nester der Freibrüter sollten nicht offengelegt werden und vor Nesträubern wie Katzen oder Marder geschützt sein. Nur so können die Vogelarten überleben.

Vögel als Schädlingsbekämpfer

Vögel im Garten sind nicht nur ein Höhepunkt für Ohren und Augen, sondern sie sind vor allem gute Schädlingsbekämpfer. Allein ein Meisenpaar mit Nachkommen kann pro Jahr etwa 70.000 Raupen und 20 Millionen Insekten vertilgen. Hecken bieten zahlreichen Tieren einen Lebensraum, darunter Amseln, Grünfinken, Hänflingen, Gartengrasmücken sowie und weiteren mannigfachen Vogelarten.

Wer Hecken oder Sträucher während der Schonzeit rodet, zerstört oder auf den Stock zurückschneidet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist ein Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz.

Für ausführliche Informationen zum Heckenschnitt während der Brutzeit und zu weiteren Dienstleistungen stehen die Experten vom Gartenlandschaftsbau Galabau Fritz aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Galabau Fritz

Ansprechpartner: Martin Fritz

Röthmoorstieg 5 a

22459 Hamburg

Tel.: 040.5 58 39 89

Fax.: 040.55 98 36 20

E-Mail: info@hamburg-galabau.de

Homepage: www.galabau-mfritz.de

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