Hausordnung: Der Garant für ein rücksichtsvolles Miteinander

Das Zusammenleben erfordert immer eine gewisse Rücksichtnahme und Toleranz. Das gilt nicht nur für das eigene Privatleben. Bewohnt man beispielsweise gemeinschaftliches Eigentum oder ist Mieter, findet immer ein Zusammenleben mit den Nachbarn statt. Diese müssen kein freundschaftliches Verhältnis miteinander pflegen, aber bestimmte Grundsätze einhalten, um das Zusammenleben im besten Fall harmonisch oder wenigstens verträglich zu gestalten. Über die Hausordnung und ihre Basis für das gemeinsame Miteinander informiert die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen.

Feste Regeln für ein harmonisches Miteinander

Wohnsituationen können sehr unterschiedlich sein. In den seltensten Fällen wohnt man für sich alleine und hat keine Nachbarn um sich herum. Das bedeutet, dass das Zusammenleben von einem Miteinander geprägt ist. Das gilt für Miet- und für Wohneigentumsverhältnisse. In den meisten Fällen funktioniert der Kontakt unter den Mietern bzw. Eigentümern reibungslos. Es kann aber auch zu Unstimmigkeiten kommen. Oftmals ist das der Fall, wenn neue Mieter oder Eigentümer hinzukommen, die die Gepflogenheiten der Wohngemeinschaft noch nicht kennen. Für alle diese Fälle bildet eine Hausordnung die Basis für ein geordnetes und klar bestimmtes Zusammenleben. Denn die Hausordnung hält die Pflichten innerhalb der Gemeinschaft fest und sichert so, dass jeder Kenntnis darüber erhält. Grundsätzlich regelt die Hausordnung den ordnungsgemäßen Gebrauch und Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums. Hierzu gehören unter anderem Hinweise zu den Treppenhausreinigungspflichten, zu den Schließzeiten und zum Streu- und Winterdienst. Die jeweiligen Grundsätze der Hausordnung können variieren. In jedem Fall dient sie als Richtlinie für die Mieter und Eigentümer. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Hausordnung im Sinne des Eigentümers beziehungsweise des Verwalters.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit zur Verfügung.

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