Kompetent Finanzen planen

Anwaltskanzlei WiBaR in Hanau

Für viele ist es selbstverständlich, die eigene Gesundheit kontinuierlich und sachkundig zu überprüfen. Der Mensch ist es gewohnt, sich sorgsam und überlegt zu verhalten, wenn es um Gesundheit geht. So sollte man auch in wirtschaftlichen Bereichen handeln. Denn gerade in finanziellen Angelegenheiten ist eine fundierte langfristige Planung und Vorgehensweise von Vorteil. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kennt Finanz- und Vermögensanlagen genau und ist somit die bestmögliche Hilfe im planen von Finanzen, da er wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragestellungen zum Wohle des Mandanten verbinden kann. Wie ein Rechtsanwalt Transparenz in die finanziellen Verhältnisse bringt, erklärt die Anwaltskanzlei WiBaR aus Hanau.

Gut geplant und strukturiert

Mit dem Lawyer’s Fortune Care Programm verfügt die Anwaltskanzlei WiBaR aus Hanau über eine anwaltliche Vermögenssorge, die strukturiert die separaten Teilaspekte einer umfassenden Finanzplanung erfasst. Bei Verträgen, die abgeschlossen werden, sollte stets auf das Kleingedruckte geachtet werden, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein. Nicht immer verläuft die berufliche und wirtschaftliche Situation nach Plan, sodass auch Veränderungen berücksichtigt und Risiken abgesichert werden müssen. Die Anwälte bei WiBaR zeigen ihren Mandanten einen umfassenden Weg zur Regelung und Planung der wirtschaftlichen Belange. Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte werden mit der Zielplanung zu einer ganzheitlichen Beratung verbunden. Außerdem werden Risiko-, Vorsorge- sowie Vermögensmanagement der Mandanten betrachtet und somit eine umfassende Analyse oder Handlungsempfehlung erstellt. Indem für den Einzelhaushalt eine Bilanz erstellt wird, werden nicht nur Optimierungsmöglichkeiten aufgezeigt, sondern auch Risiken erkannt, sodass Abhilfe rechtzeitig geschaffen werden kann.

Die Betrachtung wird durch die Beratung rund um die Themen der nötigen Vollmachten (Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht etc.) und – sofern gewünscht – um die Fragestellungen der Nachfolgeplanung ergänzt.

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