Minijobs: Meldefrist verlängert bis Juni 2014

Die Grenze für geringfügig Beschäftigte wurde im Januar 2013 auf die Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro angehoben. Aus der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit. Die Frist für Arbeitgeber, die Befreiungsanträge bei der zuständigen Einzugsstelle zu melden, wurde nun bis zum 30.06.2014 verlängert. Steuerberaterin Maria Ulrich aus München informiert.

Opt-in und Opt-out bei der Rentenversicherungspflicht

Die Aufstockung der Minijobs von 400 Euro auf 450 Euro bringt organisatorische Arbeiten für Arbeitgeber mit sich. Während Arbeitnehmer zuvor von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren, änderte sich dies mit der Lohnerhöhung. Die Rentenversicherungsfreiheit ging in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit über. Um die Versicherungsfreiheit wiederzuerlangen, müssen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung beantragen. Diese muss der Arbeitgeber innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Versicherungsstelle einreichen. Häufig wurde dies in Aufstockungsfällen jedoch vernachlässigt.

Wird die Meldung jedoch vernachlässigt, liegt eine Wirksame Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht vor. Entstehende Beiträge würden nun im Rahmen von Betriebsprüfungen nachgefordert. Die Minijob-Zentrale teilte nun mit, dass bei Entgelterhöhungen bis zum 30.06.2014 ausreicht, wenn dem Arbeitgeber im Monat der Entgeltaufstockung ein Antrag des Arbeitnehmers auf Rentenversicherungsbefreiung vorliegt. Ist eine Befreiung der Minijob-Zentrale bisher nicht gemeldet worden, so muss diese nicht nachgereicht werden. Der Minijob sei auch ohne Meldung bei der Einzugstelle von der Rentenversicherung befreit. Entgelterhöhungen ab dem 01.07.2014 müssen Befreiungen der Rentenversicherungspflicht innerhalb von sechs Wochen gemeldet werden.

Für weitere Informationen steht die Steuerberatungskanzlei Maria Ulrich in München gerne persönlich zur Verfügung.

 

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