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Wer bekommt mein Erbe?

Testamentsgestaltung nach eigenen Vorstellungen

Mit viel Geld auf dem Konto oder einer Immobilie im Besitz sollte man sich Gedanken um die Verteilung des Erbes machen. Sollte dies vor dem Ableben nicht in einem Testament festgehalten worden sein, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese stellt sicher, dass es eine geregelte Erbfolge gibt, wer Anspruch hat und wie hoch dieser Anteil des Erbes ist. So können Streitigkeiten um die Aufteilung im Vorfeld vermieden werden. Wollen Sie jedoch von dieser gesetzlichen Erbfolge abweichen oder die Verteilung umstrukturieren, bietet sich die Gestaltung eines Testamentes an. Hierbei werden Sie nicht alleine gelassen und können sich Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Erbrecht suchen. Dieser führt Sie durch die Gestaltung Ihres Testamentes. Denn: Dabei sind einige Regelungen zu beachten und er kann Ihnen mögliche Potenziale aufzeigen.

Pflichten und Potenziale

Im Vorfeld sollten Sie sich überlegen, wer erben und wie hoch dieser Anteil sein soll. Dabei müssen Sie nicht nur Verwandte in Betracht ziehen. Wichtig ist jedoch: Die Gestaltung des Testamentes sollte umsichtig und durch klare Regelungen strukturiert sein. So lassen sich schon im Vorfeld Streitigkeiten, insbesondere bei Erbengemeinschaften, vermeiden. Es steht Ihnen allerdings auch die Möglichkeit zur Verfügung, nur einen Erben zu ernennen und andere Personen mit Vermächtnissen zu bedecken. Dazu kann Ihnen der Rechtsanwalt weitere und umfassendere Informationen liefern. So ein Testament lässt sich zwar individuell gestalten, hat sich dennoch an bestimmte Pflichten und Richtlinien zu halten. So steht den nächsten Verwandten ein Pflichtteil des Vermögens zu, falls diese vom Erbe ausgeschlossen werden sollten. Dieser muss dann ausgezahlt und dem Erben gegenüber geltend gemacht werden. Die Rechtsanwälte der Erbrechtskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg in Augsburg besprechen mit Ihnen gemeinsam die Gestaltung eines solchen Testamentes und zeigt Ihnen Potenziale und Pflichten auf. Daneben stehen Ihnen die Rechtsanwälte in der Testamentsvollstreckung oder bei der Überprüfung von Testamenten zur Verfügung.

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