Vorsorgeverträge mit dem Steinmetz Ihres Vertrauens

Themen, wie die Gestaltung eines Grabmals, eine Ergänzung der Inschrift oder die Pflege und Instandhaltung des Grabsteins sollten zu Lebzeiten besprochen und abgewickelt werden. Ein entsprechender Vorsorgevertrag für die Gestaltung des Grabmals und eventueller regelmäßiger Leistungen kann zwischen einer Person und einem Steinmetz-Unternehmen abgeschlossen werden. Diese Vereinbarung soll sicherstellen, dass das Grabmal nach den Vorstellungen und Wünschen der Person gestaltet ist und die Angehörigen entlastet werden.

So sieht ein Vorsorgevertrag bei einem Steinmetz aus

Ein Vorsorgevertrag kann alle Details des Grabmals regeln. Insgesamt können im Vorsorgevertrag alle Aspekte geregelt werden, die für eine schöne und individuelle Grabmalgestaltung wichtig sind. Diese Themen kann ein Vorsorgevertrag beinhalten:

Auswahl des Grabstein-Materials: Die Person kann das Material des Grabsteins auswählen, das den persönlichen Wünschen entspricht. Die Auswahl kann unter anderem aus Natursteinen wie Granit, Marmor, Sandstein oder Kalkstein bestehen.

Größe und Form: Die entsprechende Person kann die Größe und Form des Grabsteins bestimmen, je nachdem, ob es sich um ein Einzel- oder ein Familiengrab handelt, macht beispielsweise ein größerer Stein durchaus Sinn. Ein Steinmetz kann Ihnen bei der Auswahl und Gestaltung des Grabsteins oder Denkmals helfen und sicherstellen, dass es den örtlichen Vorschriften und Standards entspricht.

Inschrift & Verzierungen: Es kann eine individuelle Inschrift auf dem Grabstein bestimmt werden. Beispielsweise der Name, das Geburts- und Sterbedatums sowie eine persönliche Botschaft an die Nachwelt. Zudem kann das Design und die Verzierung des Grabsteins ausgewählt werden, wie beispielsweise besondere Muster, Symbole oder Ornamente.

Grabmalpflege: Einige Steinmetze bieten eine Grabmalvorsorge an, die die Errichtung einer Grabanlage sowie die regelmäßige Pflege und Wartung der Grabmale und Einfassungen beinhaltet.

Kosten und Zahlungsbedingungen: Der Vorsorgevertrag kann die Kosten und Zahlungsbedingungen für die Anfertigung und Aufstellung des Grabsteins festlegen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass Vorsorgeverträge für die Beisetzung mit einem Steinmetz nicht verpflichtend sind, aber sie können dazu beitragen, die individuellen Wünsche der Person zu erfüllen und den Angehörigen eine Entlastung während der Trauerzeit zu bieten.

Grabmal-Vorsorgeverträge in Düsseldorf

Mit der Steinmetzeinkauf Düsseldorf eG erhalten Sie eine persönliche Beratung und einen zuverlässigen Service im Raum Düsseldorf rund um Grabmal-Vorsorgeverträge. Der Service bietet die Möglichkeiten schon zu Lebzeiten ein Grabmal erwerben zu können und für die Pflege im Voraus zu sorgen. Das Unternehmen Ecken Heribert OHG bietet zudem weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Grabsteinen an, einschließlich der Erstellung von Grabsteinen, Grabpflege, Reparaturen und Inschriften.
 

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