Abgabefristen für die Steuererklärung 2013

Jedes Jahr ist es so weit, und zahlreiche Steuerpflichtige müssen sich um die Abgabe ihrer Steuererklärung kümmern. Über die Fristen für das Jahr 2013 informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Fristen am besten einhalten

Das Bundesministerium der Finanzen hat in gleichlautenden Erlassen (vom 02.01.2014, S 0320 BStBl 2014 I, S. 64) die Steuererklärungsfristen für 2014 bekannt gegeben. Nach diesen müssen Erklärungen zur Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer, zur Umsatzsteuer sowie die Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung bis zum 31.05.2014 bei den Finanzämtern eingereicht werden. Für andere gilt eine Fristverlängerung. Für Steuererklärungen, die durch Steuerberater oder Steuerberatergesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften angefertigt werden, gilt eine verlängerte Abgabefrist bis zum 31.12.2014. Bei begründeten Einzelanträgen kann die Abgabefrist bis zum 28.02.2015 verlängert werden. Eine weitere Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Dennoch gilt: Die Finanzbehörden können Erklärungen „mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist“ anfordern. Hiermit müssen insbesondere Steuerpflichtige rechnen, die ihre Erklärungen für den vorangegangenen Veranlagungszeitraum verspätet oder nicht abgegeben haben. Versäumt man den Abgabetermin, folgt ein Mahnschreiben des Finanzamts mit einem neuen Termin. Diese Erinnerung enthält in der Regel eine neue Abgabefrist. Versäumt man auch diese, droht ein Verspätungszuschlag. Die Empfehlung: am besten ist es, sich an die Fristen zu halten, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

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