Aktuelle Betriebsprüfung 2015

Betriebe bekommen alle drei bis fünf Jahre für mehrere Wochen Besuch: Der Betriebsprüfer vom Finanzamt kommt seinen Pflichten nach. Er verlangt Platz, IT-Zugang und vor allem einen festen Ansprechpartner, der von der Geschäftsleitung mit den entsprechenden Vollmachten ausgestattet ist. Diskutiert werden oft lang zurückliegende Buchungen. Das belastet nicht nur die Buchhaltungsabteilung, sondern der Betriebsprüfer muss sich immer wieder neu in die Materie einarbeiten. Die zeitnahe Betriebsprüfung verspricht eine Verbesserung. Die jährliche Betriebsprüfung ersetzt den Fünf-Jahres-Modus. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert über die Anwendung der zeitnahen Betriebsprüfung. Voraussetzung für die Prüfung ist eine möglichst zeitnahe Abgabe der betrieblichen Steuererklärung.

Die „Zeitnahe Betriebsprüfung“ wird umgesetzt

Die Betriebsprüfungsstellen setzen nach Bedarf Prüferteams ein, die sich aus qualifizierten Großbetriebsprüfern sowie Fachprüfern zusammensetzen. Daneben werden bei der zeitnahen Betriebsprüfung Lohnsteueraußenprüfer und Umsatzsteuersonderprüfer zeitgleich eingesetzt. Als Ansprechpartner steht dem Unternehmen für die Dauer der Betriebsprüfung ein leitender Prüfer für sämtliche Fragen zur Verfügung.
Die Betriebsprüfung bildet Prüfungsschwerpunkte aus, die dem Unternehmen gezielt mitgeteilt werden. Wenn sich während der Prüfung neue bedeutsame Prüffelder ergeben, besteht generell die Möglichkeit, diese zu untersuchen. Zum Beginn der Betriebsprüfung legt der Betrieb dem Betriebsprüfer folgende Unterlagen vor: Steuererklärungen, Handels- und Steuerbilanzen, Abschlussunterlagen des Rechnungswesens, Anpassungen von vorausgegangenen Betriebsprüfungen, Wirtschaftsprüfberichte und gesellschafts-bezogene Verträge. Das Unternehmen erläutert prüfungsrelevante Sachverhalte und legt die zugehörigen Unterlagen zur Entscheidung vor. Im Laufe der zeitnahen Betriebsprüfung werden regelmäßig Zwischenbesprechungen durchgeführt, in denen unter Teilnahme von Entscheidungsträgern Prüfungsfeststellungen besprochen werden.
Ist ein Sachverhalt ermittelt und stimmt das Unternehmen zu, wird eine Prüfungsmitteilung angefertigt. Die Änderung durch die zeitnahe Betriebsprüfung wird zeitnah in die Prüferbilanz aufgenommen. Dies erleichtert die Planung für das Unternehmen und die Betriebsprüfer.

Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

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