Qualität sichern dank Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel

Als am 14. März der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedete, das Ausschreibungen für Hilfsmittel verbietet, stieß er damit auf geteilte Reaktionen. Während die Krankenkassen dem Gesetz ablehnend gegenüberstehen, sprechen sich zahlreiche Mediziner für das neue Verbot aus. Auch der Medizinische Fachhandel Würger unterstützt die neue Regelung.

Absage an Open-House-Verträge

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz geht auf das Bundesgesundheitsministerium zurück und soll schnellere Arzttermine garantieren und die Leistungen der Krankenkassen sowie die medizinische Versorgung verbessern. Ein Teil des Gesetzes ist das Verbot von Ausschreibungen für Hilfsmittel durch Krankenkassen.

Bisher verhandelten die Krankenkassen mit einzelnen Leistungserbringern unterschiedliche Konditionen. Aufgrund ihrer großen Marktmacht diktierten sie den Hilfsmittelherstellern dabei häufig niedrige Preise auf Kosten der Qualität. Das führte zu minderwertigeren Hilfsmitteln und verschlechterte die Vor-Ort-Versorgung. Mit dem neuen Gesetz will das Gesundheitsministerium dieser Entwicklung entgegenwirken und für eine Verbesserung der Hilfsmittel sorgen.

Der Medizinische Fachhandel Würger unterstützt die neue Regelung. Seit der Gründung ist die Philosophie des Unternehmens, stets den besten Service anzubieten. Die Experten verkaufen Hilfsmittel, die höchsten Ansprüchen gerecht werden. Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes erhalten die Hersteller hochwertiger Hilfsmittel mehr Macht, um sich gegen das Preisdiktat der Krankenkassen zu wehren. Das führt langfristig zu einer Verbesserung der Versorgung mit hochwertigen Hilfsmitteln.

Der Medizinische Fachhandel Würger ist Ihr Partner für Sanitätsbedarf in Bochum. Seit Jahren überzeugt der Experte mit einer großen Auswahl zuverlässiger Produkte. Die ortsnahe Versorgung ist ab Ende des Jahres oder 01.01.2020 wieder möglich.

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