Brandschutzmaßnamen für Betriebe erfordern individuelle Planung

Brandgefahren bedrohen nicht nur Privathäuser. Sie stellen insbesondere auch für den gewerblichen Bereich eine Gefahr dar. Brandschutzmaßnahmen für gewerbliche und industrielle Betriebe verhindern bei einem Brand größere Schäden an Personen und Sachgütern. Auch die Umwelt lässt sich so schonen. Eine perfekte Kombination aus baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen ist die Voraussetzung für einen wirksamen Brandschutz. Dabei gibt es nicht das eine Brandschutzkonzept, das für jeden Betrieb gilt. Vielmehr kommt es auf individuelle Maßnahmen an. Über diese informiert der Brandschutzservice EBS aus Essen.

Kein Patentrezept

Für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen in Betrieben gibt es kein wirksames Patentrezept. Das ist schon deshalb nicht möglich, weil jeder Betrieb unterschiedlich strukturiert und organisiert ist. Das ändert auch die Anforderungen an die Brandschutzaspekte. Verantwortlich für den Brandschutz ist der Inhaber des Unternehmens. Hierzu ist er laut Arbeitsschutzgesetz (§10) verpflichtet. Er muss dafür Sorge tragen, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden. Darüber hinaus muss er eine Evakuierung und Erste-Hilfe-Maßnahmen im Ernstfall sicherstellen. Die Wirksamkeit der Brandschutzmaßnahmen muss regelmäßig kontrolliert werden. Für die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Betrieb sollte sich der Unternehmer auf Experten in diesem Bereich verlassen. Sachverständige im Bereich Brandschutz übernehmen die Planung von Brandschutzkonzepten. Dabei berücksichtigen sie die individuellen Gegebenheiten, sodass ein für den Betrieb optimaler Schutz entsteht. Ein Brandschutzservice übernimmt die Planung von Konzepten für Sonderbauten, für Rechenzentren, für Kraftwerke und weitere Objekte.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen steht der Brandschutzservice EBS aus Essen jederzeit gerne zur Verfügung.

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