Bundesverfassungsgericht verhandelt zur Erbschaftssteuer

Verstirbt ein Geschäftsinhaber oder Partner, sind viele verschiedene Faktoren zu beachten, denn die Erbschaftssteuer ist in der deutschen Wirtschaft immer wieder präsent. Jetzt nimmt sich das Bundesverfassungsgericht dem Thema an. Gegenwärtig herrscht große Verunsicherung, denn es steht infrage, ob das deutsche Steuerrecht verfassungswidrig ist. Steuerberater Günther Zielinski aus Hamburg informiert.

Ist das Erbschaftssteuerrecht verfassungswidrig?

Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin: Am 08.07.2014 verhandelt das Bundesverfassungsgericht zur Erbschaftssteuer. Dieses Verfahren ist für viele deutsche Steuerzahler von großer Bedeutung, denn es steht zur Diskussion, ob das deutsche Steuerrecht verfassungswidrig ist. Der Bundesfinanzhof ist dazu angehalten, statistische Angaben über jährliche Schenkungen und Erbschaften bis zum 12. Mai beim Verfassungsgericht einzureichen.

Die große Frage, die während des Verfahrens geklärt werden soll: Verstößt das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des dritten Artikels des Grundgesetzes? Der Streitpunkt der Verhandlung: die sogenannten Verschonungsregeln für Betriebsvermögen. Nach diesen Regeln kann Betriebsvermögen unter gewissen Umständen steuerlich günstiger an andere übertragen werden, als das Privatvermögen. Eingeführt wurden die Verschonungsregeln, um damit den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern und anderen Gemeinwohlgründen zu dienen. Die Verschonung der Unternehmen stellt für den Bundesfinanzhof jedoch eine Verfassungswidrigkeit dar. Der Hintergrund dieser Verhandlung liegt in der Möglichkeit, Kapitalvermögen in eine sogenannte Cash-GmbH zu investieren. Dadurch können günstigere Steuerregeln für das Betriebsvermögen genutzt werden. Dieses Steuerloch wurde in der Zwischenzeit vom Gesetzgeber geschlossen. Somit ist es fraglich, ob das Bundesverfassungsgericht auf die Argumente des Bundesfinanzhofes reagiert.

Für weitere Informationen und offene Fragen steht Steuerberater Günter Zielinski gerne in seiner Kanzlei in Hamburg zur Verfügung.

 

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