Die Gefahren einer unzureichenden Buchhaltung: Insolvenzverschleppung

Besonders junge Unternehmen verzichten oft auf einen eigenen Buchhalter. Die Verwaltung des Unternehmens und die Abrechnungen werden einfach selbst in die Hand genommen. Doch ohne die richtigen Fachkenntnisse kann dies sogar zur Freiheitsstrafe führen. Wir klären auf, was es mit der Insolvenzverschleppung auf sich hat. 
 
Verliert ein Unternehmen seine Zahlungsfähigkeit oder ist überschuldet, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Wann der Geschäftsführer den Antrag stellen muss, ist im Gesetz klar definiert. Meldet man die Insolvenz allerdings zu spät an, auch wenn es aus Unwissenheit geschieht, handelt es sich um eine Insolvenzverschleppung. Dies wird strafrechtlich verfolgt, wodurch nicht nur das Geschäft gefährdet ist. 
 

 

Geschäftsführer können auch persönlich Haften

Im schlimmsten Fall werfen die Gläubiger dem Geschäftsführer Betrug, Untreue und Unterschlagung vor. Dabei handelt es sich dann um Strafdelikte, die geltend gemacht werden. Dem Geschäftsführer können so Geldstrafen oder sogar Gefängnisstrafen blühen – auch dem, der fahrlässig gehandelt hat. 
 
 

Handeln Sie immer

Hat bereits einer Ihrer Gläubiger einen Insolvenzantrag für Sie eingereicht, erlischt die Antragspflicht nicht. Die Gefahr der Insolvenzverschleppung bleibt bestehen. Daher sollten Sie als Unternehmer den Antrag immer auch selbst stellen.
 
 

Wie schützt man sich vor der Insolvenzverschleppung?

Diese Frage lässt sich einfach beantworten: indem man den Insolvenzantrag rechtzeitig stellt. Doch viele wissen gar nicht, wann dieser Zeitpunkt gekommen ist. Daher sollten Sie Ihre Finanzen von einem Buchhalter und Steuerberater überprüfen lassen. Es ist immerhin nicht selbstverständlich, dass sich Unternehmer neben ihrem Kerngeschäft auch mit der Buchhaltung auskennen. Fehlkalkulationen und die falsche Buchhaltung können so schnell in einer Insolvenzverschleppung enden. Setzen Sie daher auf die Unterstützung eines Buchhalters. Dieser kann die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig erkennen. Damit können Sie einen Insolvenzantrag frühzeitig einreichen, ohne in die Insolvenzverschleppung zu rutschen. 
In Biederitz im Raum Magdeburg steht Ihnen das Buchhalterbüro Wesener zur Verfügung. Manuela Wesener ist gelernte Buchhalterin und Steuerfachangestellte und betreut Sie in allen buchhalterischen Angelegenheiten. So lassen sich Gefahren von Insolvenz frühzeitig erkennen. 

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