28. 01. 2011

Unternehmen werden vom Gesetzgeber zur Einhaltung einer Vielzahl von Brandschutzbestimmungen angehalten, die der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegenwirken. Insbesondere das Bauordnungsrecht hat einen erheblichen Einfluss, den die Experten des Essener Brandschutzservice EBS schildern.

Der deutsche Gesetzgeber erkennt die Notwendigkeit zur systematischen Durchsetzung baulicher Brandschutzvorschriften und formuliert sie im Rahmen des Bauordnungsrechtes, das über die Zulässigkeit von Bauvorhaben entscheidet.

Die Einhaltung grundsätzlicher Brandschutzstandards ist für Bauherren und Gebäudebetreiber verpflichtend. Dies soll die Gesundheit und Sachgüter von Menschen vor den Folgen bautechnisch bedingter Brände schützen und sicherstellen, dass im Zweifelsfall dennoch entstehende Brandfälle weitestgehend eingedämmt werden.

Das Bauordnungsrecht unterscheidet in seinen Anforderungen zwischen verschiedenen Gebäudetypen. An den Brandschutz von Bauten, die Gefahrenpotentiale tragen, werden besonders strenge Maßstäbe angelegt. Beispiele für derartige Sonderbauten sind Gebäude mit industrieller Nutzung oder Verkaufsräumen.

Gemäß den rechtlichen Bestimmungen ist die Zulässigkeit der Neuerrichtung von Sonderbauten von der Vorlegung eines Brandschutzkonzeptes durch den Bauherrn abhängig. Dieses sollte von einem zertifizierten Experten wie dem Essener Brandschutzservice EBS ausgearbeitet worden sein und wird vor Ort durch Baufachleute wie Architekten, Fachplanern und Bauleitern praktisch umgesetzt werden.

Die Anforderungen des Bauordnungsrechtes erstrecken sich allerdings nicht nur auf Neubauten, sondern ebenso auf Umbauvorhaben. Die rechtskonforme Umsetzung der gebilligten Brandschutzkonzepte überprüfen die zuständigen Ämter regelmäßig im Rahmen von Brandschauen und Brandbegehungen.

Aus unternehmerischen Gründen errichtete und genutzte Gebäude unterliegen meist den Sonderbauvorschriften. Ihre Nutzung durch Kunden und Mitarbeiter begründet selbst dann, wenn keine brandgefährlichen Stoffe vorhanden sind, gesteigerte Schutzpflichten für Leib und Leben, denen durch umfangreiche Brandschutzmaßnahmen Rechnung zu tragen ist.

Die zertifizierten Brandschutzexperten des Essener Brandschutzservice EBS engagieren sich seit vielen Jahren für die Sicherheit von Gebäuden jeder Art. Unternehmern und Bauherren stehen sie jederzeit gerne mit Rat und Information zur Seite.

Pressekontakt

Essener Brandschutz Service EBS

Ansprechpartner:

W. Bär

Schornstr. 38

45128 Essen

Tel.: 0201 - 78 77 00

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