3. 08. 2011

Die Heizkostenabrechnung

Die Heizkosten gehören zu den typischen Aufwendungen für ein Mietobjekt. Ihre korrekte Abrechnung liegt im Interesse des Vermieters und muss rechtlichen Bestimmungen folgen. Die Giessener Hausverwaltung Gierschner schildert die Bestandteile rechtskonformer Heizkostenabrechnungen.

Grundsätzlich folgt die Heizkostenabrechnung den Bestimmungen zur Nebenkostenabrechnung. Für den Vermieter bedeutet dies, dass sie zwingend folgende Elemente enthalten muss:

  • Zeitraum der Abrechnung
  • den gesamten Verbrauch an Heizenergieträgern inklusive Anfangs- und Endstand
  • den Anteil der gesamten Heizkosten, der auf die Mieter umgelegt werden soll
  • eine Aufschlüsselung der Wohnungen im Mietobjekt
  • eine Aufstellung erfolgter Vorauszahlung sowie deren Anrechnung
  • den nachzuzahlenden oder zu erstattenden Betrag

Alle Mieter haben einen Anspruch darauf, die, der Heizkostenabrechnung zugrunde liegende, Gesamtabrechnung und die Verbrauchsdaten der anderen Mieter einzusehen. Ein zulässige Heizkostenabrechnung ist verbrauchsabhängig auszustellen. Es ist nicht gestattet, die gesamten Heizkosten zu gleichen Teilen auf alle Mieter zu verteilen. Mit der Neufassung der Heizkostenverordnung von 2009 wurde bestimmt, das für Häuser, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1994 genügen, mit Öl oder Gas beheizt werden und über gedämmte Wärmeverteilungsleitungen verfügen, 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig zu ermitteln sind.

Für Häuser, die nicht allen drei Bedingungen entsprechen, reicht es, wenn 50% bis maximal 70% der Heizkosten verbrauchsabhängig berechnet werden. Der verbleibende Restanteil wird in der Regel nach der genutzten Wohnfläche unter den Mietern aufgeteilt. Berechnet ein Vermieter die Heizkosten nicht nach dem Verbrauch, obwohl es technisch möglich wäre, ist der Mieter berechtigt, sie um 15% zu kürzen.

Die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenberechnung ist davon abhängig, ob die Heizkostenverordnungen anwendbar ist. Diese gilt z.B. nicht für Passivhäuser oder falls es keine technischen Möglichkeiten zur Verbrauchsaufschlüsselung gibt, bzw. diese nicht wirtschaftlich wäre.

Durch die rechtskonforme Erstellung von Abrechnungen vermeidet der Vermieter unnötige Kosten. Bestehen hier Unklarheiten, sollte ein Profi wie die Giessener Hausverwaltung Gierschner mit den notwendigen Arbeiten betraut werden.

Pressekontakt

Hausverwaltung Gierschner

Ansprechpartner: Herr Gierschner

Brunnenweg 3

35394 Gießen

Tel.: 06 41 / 93 02 86

Fax: 06 41 / 93 02 88

Email: info@hausverwaltung-gierschner.de

Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de

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