30. 01. 2012

Wegen der geringen Sachbezugswerte gewähren Arbeitgeber ihrer Belegschaft lieber Vergünstigungen in Form von kostenfreien Mahlzeiten. Denn steuerrechtlich ist das günstiger als Barlohn. Das gilt auch im Hinblick auf die Sozialversicherung. Ab dem Kalenderjahr 2012 werden die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gewährte Mahlzeiten leicht angehoben. Damit steigt der finanzielle Spielraum für Unternehmen. Die neuen Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung treten zum 1.1.2012 in Kraft. Über die Änderung informiert die Steuerkanzlei Ulrich aus München.

Mahlzeiten für Arbeitnehmer

Werden Arbeitnehmern vom Arbeitgeber arbeitstäglich kostengünstige oder vergünstigte Mahlzeiten gewährt, handelt es sich dabei um Zuwendungen, die mit den Sachbezugswerten als Arbeitslohn sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen sind. Zu den Mahlzeiten gehören alle Speisen, Lebensmittel und Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen.

Neue Sachbezugswerte

Die amtlichen Sachbezugswerte werden jedes Jahr an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und gelten bundeseinheitlich. Die Sachbezugswerte für das Kalenderjahr 2012 sind am 25. November 2011 vom Bundesrat beschlossen worden.

Ab 2012 leichte Erhöhung

Die Sachbezugswerte für Mahlzeiten betragen 2012 bundeseinheitlich

  • pro Monat: 219,00 Euro (2011 / 217 Euro)
  • pro Tag: 7,30 Euro (2011 / 7,23 Euro)

Werden sie nur teilweise zur Verfügung gestellt, gelten folgende Werte:

Monatlich:

  • Frühstück 47,00 Euro (wie 2011)
  • Mittagessen: 86,00 Euro (2011 / 85,00 Euro)
  • Abendessen: 86,00 Euro (2011 / 85 Euro)

Bei einer täglichen Verpflegung werden folgende angesetzt:

  • Frühstück: 1,57 Euro (wie bisher)
  • Mittagessen: 2,87 EUR (2011 / 2,83 Euro)
  • Abendessen: 2,87 EUR (2011 / 2,83 Euro)

Sachbezugswerte für freie Unterkunft

Für die freie Unterkunft ergeben sich ebenfalls neue Werte. Der Sachbezugswert erhöht sich hier von 206 Euro auf 212 Euro monatlich.

Für ausführliche Informationen zur Erhöhung der Sachbezugswerte steht die Steuerkanzlei Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

Aidenbachstraße 108

81379 München

Tel.: 089/41134860

Fax: 089/41134829

E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de

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