25. 02. 2011

Besonders kostspielige Folgen ziehen Brandunfälle nach sich, wenn teure Anlagentechnologie und Lagerbestände an Rohstoffen oder Chemikalien vernichtet werden.  Der  Essener Brandschutzservice EBS berichtet in diesem Zusammenhang über versicherungsseitige Anforderungen an den unternehmerischen Brandschutz.

Jedes Jahr verursachen Brände in Deutschland volkswirtschaftliche Schäden von mehreren Milliarden Euro. Vor allem, wenn Unternehmen von Feuer heimgesucht werden, wird dies für Brandschutzversicherungen ausgesprochen teuer, denn jeder dritte Brand in diesem Umfeld verursacht Schäden von mehr als 500.000 Euro.

Vor diesem Hintergrund wird der unternehmerische Brandschutz nicht nur seitens des Gesetzgebers reglementiert, sondern zudem von den Trägern der Brandschutzversicherungen, die im Schadensfall finanziellen Ersatz leisten müssen.

Dementsprechend unterliegen Unternehmen, die sich gegen Brandfälle versichern wollen oder müssen, sowohl gesetzlichen Brandschutzbestimmungen, die sich beispielsweise in der Bauordnung niederschlagen, als auch den Vertragsbedingungen ihrer Versicherer.

Vertraglich verfügte Brandschutzmaßnahmen sind in der Regel wesentlich strenger als die gesetzlichen Grundbestimmungen. Während der Gesetzgeber vor allem aus seiner Verpflichtung zum Schutz von Leib und Leben sowie allgemeinen ordnungs- und sicherheitspolitischen Aspekten heraus agiert, geht es Versicherern darum, ihre finanziellen Risiken möglichst gering zu halten.

Um tragbare Versicherungsprämien zu erzielen, wird daher insbesondere in Unternehmen, deren Betriebsabläufe brandgefährdende Inhalte aufweisen, die Umsetzung erheblich strengerer Brandschutzmaßnahmen verlangt. Generell gilt: Je mehr Wert ein Unternehmen auf seinen Brandschutz legt, desto niedriger sind die Versicherungsprämien.

Brandschutzversicherer verlangen oft die Vorlage eines Brandschutzkonzeptes zur Risikobewertung und Berechnung der Versicherungsprämien. Für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist somit die Erstellung einer professionellen Gefahrenbeurteilung nötig. Aus ihr lassen sich geeignete Maßnahmen zum Brandschutz ableiten, die bauliche und organisatorische Faktoren wie Rauchverbote, Brandschutzkontrollen oder regelmäßige Brandabwehrübungen berücksichtigen.

Es ist jedem Unternehmen dringend zu empfehlen, detaillierte Brandschutzkonzepte auszuarbeiten, denn Versicherer sind berechtigt, den Abschluss einer Brandschutzversicherung zu verweigern, sollte kein ausreichendes Schutzkonzept vorgelegt werden.

Die Planung eines effektiven, allen Anforderungen genügenden, Brandschutzes verlangt Erfahrung und Expertenwissen, das den meisten Unternehmen fehlt. Die Brandschutzexperten des Essener Brandschutzservice EBS stehen ihren Kunden darum mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz beratend zur Seite.

Weiterführende Fragen zu allen Bereichen des unternehmerischen Brandschutzes beantwortet das Essener Unternehmen jederzeit gerne.

Pressekontakt

Essener Brandschutz Service EBS

Ansprechpartner:

W. Bär

Schornstr. 38

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Tel.: 0201 - 78 77 00

Fax: 0201 - 87 77 412

Mob. Tel.: 0163 - 77 22 493

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Homepage: www.brandschutz-essen.com

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