16. 11. 2011

Als viele Riestersparer plötzlich zu Rückzahlungen aufgerufen wurden, sorgte das für eine große Verunsicherung. Diese Rückzahlungsaufforderung entstand durch unwissentlich nicht geleistete Beiträge. Welche Änderung nun für alle Riestersparer ab 2012 gilt, erklärt der erfahrene Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim.

Gründe für Rückzahlungsaufforderung

Zulagen für eine Riester-Rente können aus bestimmten Anlässen zurückgefordert werden. Verkehrte Angaben im Vertrag und Veränderungen der Lebensumstände sind mögliche Anlässe. Die Geburt eines Kindes bringt nicht nur eine Veränderung der Lebenssituation mit sich, sondern auch eine gesetzliche. Als Mutter wird man unweigerlich Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das bedeutet, dass man zu einer Eigenzahlung von mindestens 60 Euro verpflichtet ist. Zahlreichen Sparern war dieser Umstand nicht bewusst und führte dazu, dass viele Riestersparer ihre Zulagen verloren.

Rückzahlung

Riestersparer, die aus Unkenntnis keine Eigenbeiträge geleistet hatten, können die Eigenbeträge nachträglich zurückzahlen und erhalten weiter die vollen Zulagen für ihre Riester-Rente.

60 Euro jährlich verhindern Rückzahlungsaufforderung

Ab 2012 soll nun für alle Riestersparer das gleiche gelten. Eine Eigenzahlung von mindestens 60 € im Jahr oder wahlweise eine monatliche Zahlungsweise. Diese Pflicht zur eigenen Beitragszahlung ist aber kein Nachteil für den Sparer, da er aus den Beiträgen auch eine entsprechend höhere Rentenzahlung erhält. Diese Gesetzesänderung soll einer erneuten Rückzahlungsaufforderung vorbeugen.

Der Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig aus Mannheim informiert gerne über die neue Regelung für Riestersparer und steht jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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