20. 01. 2012

Vermietet ein Immobilienbesitzer eine Wohnung preiswert an seine Eltern, seine Kinder oder andere nahe Angehörige, profitieren beide Seiten davon. Die Verwandtschaft zahlt weniger Miete, als ortsüblich ist und der Vermieter kann die Ausgaben für die Wohnung von seinen Mieteinnahmen abziehen und damit Steuern sparen. Wenn man eine Immobilie vermietet, können laufende Kosten, Schuldzinsen und Abschreibungen steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt überprüft hier besonders, denn unter Angehörigen werden häufiger Begünstigungen vermutet. Insbesondere, wenn die Immobilie zu einem Preis unter dem üblichen Marktniveau vermietet wird, wird exakter geprüft. Bisher musste man als Vermieter belegen, dass langfristig gesehen ein Überschuss der reduzierten Mieteinnahmen über die kompletten Aufwendungen möglich ist. Diese Regelung ändert sich ab 2012. Die Überschussprognose entfällt und es gibt nun ganz eindeutige gesetzliche Regelungen. Diese Änderungen gelten auch für bereits vor 2012 abgeschlossene Mietverträge. Über die neue Regelung informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

Bisherige Regelung

Die bisherige Regelung beinhaltete, dass die verbilligte Miete in das Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete (Kaltmiete plus umlagefähige Kosten für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung laut Mietspiegel) gesetzt wurde.

Ab 2012 gelten zwei neue Regelungen bei einer Vermietung an Angehörige

1. Wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt, dann erfolgt generell und ohne Prüfung einer Überschussprognose eine anteilige Kürzung der auf die Wohnung entfallenden Werbungskosten. Diese können von den Mieteinnahmen abgezogen werden.

2. Beträgt die Miete zwischen 66 % und 99,9 % der ortsüblichen Miete, dann wird grundsätzlich eine Überschusserzielungsabsicht unterstellt, es ist keine Prognoserechnung nötig und die Werbungskosten zählen zu 100 %. Demnach ist

ein ungekürzter Werbungskostenabzug zulässig.

Für ausführliche Informationen zu den Steuerregelungen bei Vermietung an Angehörige steht die Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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