7. 09. 2012

Wer sich seinen Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, muss in vielerlei Hinsicht ein gutes finanzielles Polster mitbringen, denn neben dem Kaufpreis selbst, fallen viele weitere Kosten an. Auch das Finanzamt hält die Hand auf und erhebt eine Grunderwerbsteuer. Der Staat verdient also an Immobilienkäufen stets mit. Über die Grunderwerbsteuer und die Erhöhung seit Beginn dieses Jahres informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

2012 – Erhöhung des Steuersatzes

Käufer einer Immobilie sind dazu verpflichtet, die vom Finanzamt erhobene

Grunderwerbsteuer (GrEStG) zu zahlen. Zwar kann diese für alle am Erwerbsvorgang Beteiligten erhoben werden, aber meist wird man sich einig, dass der Käufer diese trägt. Kommt es zum Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrages, schickt die zuständige Finanzbehörde einen entsprechenden Steuerbescheid raus. Dieser Betrag muss innerhalb einer Frist an das Finanzamt überwiesen werden. Die Grunderwerbsteuer bezieht sich auf den Gesamtpreis der Immobilie. Erst wenn die Steuer entrichtet wurde, stellt das Finanzamt eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus, woraufhin das Eigentum an den neuen Besitzer überschrieben werden kann. Eine Stundung beziehungsweise Aufschiebung der Steuer ist im Falle der Grunderwerbsteuer nicht möglich. Wie hoch der zu entrichtende Betrag ausfällt, ist je nach Standort unterschiedlich, da die Bundesländer seit der Föderalismusreform die Höhe der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen dürfen. Seit 2012 ist die Höhe der Grunderwerbsteuer gestiegen. Der aktuelle Steuersatz liegt beispielsweise in Hamburg bei 4,5 Prozent.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

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