17. 08. 2012

Die Sorge vor steigenden Stromkosten wächst. In der Politik wird bereits über eine kostenlose Energieberatung für alle Bürger diskutiert. Da verwundert es niemanden, dass viele Privatleute die Installation einer Photovoltaik-Anlage auf ihrem Dach in Erwägung ziehen. Bei der Anlage der Gewinnung von Solarstrom müssen sich die Besitzer darüber im Klaren sein, dass sie den erzeugten Strom nicht nur selber verbrauchen, sondern auch in das öffentliche Netz einspeisen und steuerlich zum Unternehmer werden: Der Besitzer einer Solaranlage erhält vom Netzbetreiber für die verkaufte Energie eine sogenannte Einspeisevergütung. Hier gilt es, einige Vorschriften zu beachten. Über die Folgen für die Umsatzsteuer informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

Mehraufwand verspricht höhere Renditen

Jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage verpflichtet sich, den verkauften Strom an den Netzbetreiber beim zuständigen Finanzamt anzugeben. Hinsichtlich der Umsatzsteuer hat der Betreiber zwei Möglichkeiten: Besteuerung gemäß der Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung. Die meisten Hausbesitzer mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erfüllen die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung. Die Umsätze dürfen hierbei einen Betrag von 17.500 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro im folgenden Jahr nicht überschreiten. Der Vorteil dieser Option ist die einfache Handhabung: Die Formalitäten sind weniger anspruchsvoll und auf die Umsätze der Solaranlage wird nur Einkommenssteuer erhoben. Wählt der Betreiber jedoch die Regelbesteuerung, kann die in den Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer für Anschaffung und Installation der Photovoltaik-Anlage als Vorsteuer geltend gemacht werden. Der Besitzer muss hier zur Einspeisevergütung des Solarstroms ins Energienetz eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent erheben, die anschließend an das Finanzamt abgeführt werden muss. Der erwirtschaftete Gewinn der Photovoltaik-Anlage ist der Einkommenssteuer zu unterziehen. Die Entscheidung für die Regelbesteuerung bindet den Besitzer für fünf Jahre. Experten empfehlen diese Variante, da sich der Mehraufwand für die Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt durch höhere Renditen ausgleicht.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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