29. 07. 2011

Das ELENA-Verfahren wird eingestellt. Dies vereinbarten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 18.07.2011. Mit der aktuellen Regierungsentscheidung befasst sich die Münchener Steuerkanzlei Maria Ulrich.

Die beiden für den „Elektronischen Entgeltnachweis“, ELENA, verantwortlichen Ministerien begründeten ihre Entscheidung damit, dass die für eine sichere Umsetzung des Verfahrens benötigten Sicherheitsmaßnahmen derzeit nicht allgemein verfügbar sind und sich hieran auch in absehbarer Zukunft nichts ändern wird. Die im Zuge des ELENA-Verfahrens gesammelten Arbeitnehmerdaten sollen nach Willen der Bundesregierung unverzüglich gelöscht werden. Zudem wird ein Gesetz erlassen, welches der Verpflichtung der Arbeitgeber, an ELENA teilzunehmen, ein Ende setzt.

Mittels ELENA mussten Arbeitgeber seit 2010 die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer an die zentrale Datenbank der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Hiervon waren ca. 40 Millionen Personen, unabhängig ihrer Sozialversicherungspflicht, betroffen. Es wurden aber keineswegs nur Entgeltdaten übertragen. Auch Informationen zu Fehlzeiten, Streikteilnahmen und andere sensible Daten fanden ihren Weg in die Datenbanken der Rentenversicherung. Aus diesem Grund war das gesamte Verfahren starker Kritik seitens Datenschützen und Rechtsexperten ausgesetzt. Die Verfassungskonformität der Regelung wurde seit dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen angezweifelt.

Im Sommer 2010 stoppte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie den weiteren Ausbau des ELENA-Verfahrens und gab damit dem Drängen der deutschen Kommunen nach. Sie waren für die praktische Umsetzung des Projektes verantwortlich, dessen Kosten von ursprünglich geschätzten 10 Euro pro erfasste Person auf bis zu 80 Euro explodierten. Die nun getroffene Entscheidung zur endgültigen Einstellung des ELENA-Verfahrens wird, entgegen der offiziellen Verlautbarung, von vielen Experten auf diese extremen Kostensteigerungen zurückgeführt.

Ob und wie Unternehmer, die im Verlauf der letzten Jahre von staatlicher Seite dazu gezwungen wurden, kostspielige Software zur Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung anzuschaffen, von den erfolgten Aufwendungen entlastet werden, ist derzeit noch unklar. Die verantwortlichen Ministerien blieben in diesem Zusammenhang bisher vage.

Experten haben jahrelang vor den datenschutzrechtlichen und finanziellen Problemen des nun eingestellten Verfahrens gewarnt. Welche Folgen das anhaltende Beharren der Bundesregierung auf diesem Projekt für die beteiligten Arbeitgeber haben wird, muss sich noch zeigen. Für aktuelle Informationen und Ratschläge zu diesem Problembereich wird die Münchener Steuerkanzlei Maria Ulrich ihren Mandanten weiterhin zur Verfügung stehen.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

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E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

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