11. 04. 2011

Mit Einführung des ELSTER - Systems hat die Datenübermittlung per Internet auch bei den Finanzämtern Einzug gehalten. Aber wie verläuft die Erteilung von Steuerbescheiden, seit kein großer Papierberg mehr zu bewältigen ist? Dies schildert der Hamburger Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski.

ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Das im Jahr 2005 offiziell eingeführte System soll die Abgabe und Bearbeitung von Steuererklärungen, Steueranmeldungen und Lohnbescheinigungen vereinfachen. Allein im Jahr 2008 wurden 8,2 Millionen private Einkommensteuererklärungen per ELSTER eingereicht – mit steigender Tendenz.

Auf Seiten der chronisch unterbesetzten Finanzämter bewirkte die Einführung der elektronischen Steuererklärung erhebliche Verfahrensänderungen und Personalentlastungen. Insbesondere ist beachtenswert, dass mittlerweile alle Steuererklärungen entweder direkt elektronisch abgegeben oder unverzüglich nach ihrem Eintreffen beim Finanzamt in computergesteuerte Verarbeitungssysteme eingepflegt werden.

Liegen die Steuerdaten in digitaler Form vor, werden sie nicht mehr in jedem Fall persönlich von einem Steuerbeamten bearbeitet, sondern einer automatisierten Vorauswahl unterworfen. Computersysteme berechnen hierzu die Abweichungen der Steuerdaten zum Vorjahr und nehmen eine Unterteilung in vermeintlich risikolose und risikobehaftete Datensätze vor.

Den Steuerbeamten werden im Ergebnis nur noch solche Steuererklärungen zur Kontrolle vorgelegt, bei denen auffällige Abweichungen eine manuelle Beurteilung notwendig erscheinen lassen. In der Praxis überprüfen die oft überlasteten Steuerbeamten jedoch nicht etwa die gesamte Steuererklärung, was ihre Aufgabe wäre, sondern nur die vom Computer vorgegeben Prüfhinweise. Ist der Steuerbeamte zu einem Urteil gelangt, ergeht der Steuerbescheid und wird dem Steuerpflichtigen zugesandt.

Steuererklärungen, die durch das elektronische Suchraster des Computersystems fallen, werden von vornherein nicht näher untersucht, sondern ohne Kontrolle abgefertigt.

Die intensive Nutzung elektronischer Vorauswahlverfahren entlastet zweifellos den Behördenapparat und macht es erst möglich, die Bearbeitungsvorgabe von 18 Minuten per Einkommensteuererklärung einzuhalten. Ob sie jedoch immer zu angemessenen Ergebnissen gelangt, darf angesichts der Tatsache, dass 40 % aller deutschen Steuerbescheide fehlerbehaftet sind, angezweifelt werden.

Zudem unterläuft das derart eingeführte „Risikomanagement“ seitens des Finanzamtes die in § 88 der Abgabenordnung vorgeschriebene gleichmäßige Vollprüfung aller Steuerfälle.

Die mit ELSTER einhergehende Bearbeitungspraxis von Steuererklärungen macht es für viele Betroffene notwendig, ihren Ansprüchen gegenüber dem Fiskus mithilfe eines steuerrechtlich erfahrenen Interessenvertreters Geltung zu verschaffen. Hierfür steht der Hamburger Steuerberater und Privatdozent Günter Zielinski ihnen jederzeit mit langjähriger Erfahrung und praxiserprobter Fachkompetenz zur Verfügung.

Pressekontakt

Günter Zielinski - Steuerberater

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