14. 05. 2013

Seit 2013 gilt für Steueranmeldungen wie beispielsweise für die Umsatz- oder Lohnsteuer, dass diese nur noch authentifiziert an das Finanzamt übermittelt werden soll. Die Finanzverwaltung gewährt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 31.08.2013. Bis zu diesem Datum darf die Abgabe auch noch ohne Zertifikat erfolgen. Der Vorteil der elektronischen Signatur ist unter anderem, dass derjenige, der unterzeichnet, eindeutig identifiziert werden kann und damit die Sicherheit im Datentransfer gegeben ist. Über die elektronische Signatur und die Kulanz der Finanzverwaltung informiert der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg.

Authentifizierung in Angriff nehmen

Von Selbstständigen, Unternehmern und Arbeitgebern verlangt das Finanzamt seit 2013 eine elektronische Unterschrift. Und zwar beispielsweise bei den Übermittlungen von Umsatzsteuervoranmeldungen, Anträgen auf Dauerfristverlängerung und bei der der Lohnsteueranmeldung. Diese dürfen dann nur „authentifiziert" ans Finanzamt übertragen werden. Das bedeutet, dass diese mit einem persönlichen Zertifikat signiert, also elektronisch unterschreiben sein müssen, um eindeutig zugeordnet werden zu können. Denn das Finanzamt will genau wissen, wer diese Daten übermittelt hat. Zwar hat die Finanzverwaltung ausgiebig und umfassend hierüber informiert, dennoch haben die wenigsten den Antrag auf Authentifizierung gestellt. Aus diesem Grund wird ein Aufschub gewährt. Bis Ende August können Meldungen deshalb nach wie vor ohne elektronische Signatur dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Ab danach sollten Unternehmer über das Elster-Portal ein solches Zertifikat beantragen, um in Zukunft der Pflicht der elektronischen Signatur zu folgen.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner: Günter Zielinski - Steuerberater

Rolfinckstraße 37

22391 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 / 536 40-10

Fax: +49 (0) 40 / 536 40-121

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