16. 01. 2012

Bei der Trennung von Eheleuten platzt nicht nur der Traum von einer gemeinsamen Zukunft. Häufig kommt es zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die allen Beteiligten Geld, Zeit und Nerven kostet. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich vor der Eheschließung Gedanken über einen Ehevertrag zu machen, denn dieser kann eventuellen Streitigkeiten vorbeugen. Was sich mit einem Vertrag regeln lässt, erklären die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Ohne Ehevertrag gilt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft

Um Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- und oder Versorgungsansprüchen beim Scheitern einer Ehe vorzubeugen, kann man in einem Ehevertrag Regelungen für den Scheidungsfall treffen. Den Güterstand zu regeln ist sehr sinnvoll, denn ohne Ehevertrag gilt nämlich immer der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Was beiden Ehegatten vor der Ehe allein gehörte, steht auch weiterhin in ihrem Alleineigentum. Die Vermögenstrennung hat zur Folge, dass jeder Ehegatte auch grundsätzlich allein für seine Schulden haftet. Der andere Ehegatte haftet nicht automatisch mit. Beim Zugewinnausgleich werden die jeweiligen Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten bewertet. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn. Derjenige, dessen Zugewinn geringer war, kann die Hälfte des überschießenden Zugewinns vom anderen verlangen.

Ehevertrag regelt Gütertrennung

Die Gütertrennung wird durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart. Hier wird das Vermögen beider Partner vollkommen unabhängig voneinander betrachtet. Im Falle der Scheidung bleibt demnach jeder Partner weiterhin Eigentümer des Vermögens, das er mit in die Ehe gebracht hat. Zudem existiert bei der Gütertrennung kein Zugewinnausgleich, sodass auch das während der Ehe erworbene Vermögen nicht geteilt werden muss. Ebenso können in einem Ehevertrag spätere Unterhaltsansprüche bereits vorweg vertraglich geregelt werden. Mit einem Vertrag lässt sich auch eine Vorsorge für schwere Erkrankungen treffen und festlegen, dass in diesem Fall der jeweilige Partner eine Kontovollmacht erhält. Somit ist ein Ehevertrag nicht nur wichtig, um im Scheidungsfall abgesichert zu sein, sondern auch während der Ehe. Ein professioneller Ehevertrag berücksichtigt außerdem die erbrechtlichen Auswirkungen sowie steuerliche Risiken. Die meisten Vereinbarungen, die üblicherweise in Eheverträgen getroffen werden, müssen notariell beglaubigt werden, da sie nur dann rechtmäßig sind.

Regelmäßig auf Aktualität überprüfen

Ein Ehevertrag kann vor und nach Eingehen einer Ehe und sogar nach einer Trennung der Ehepartner geschlossen werden. Wenn ein Ehevertrag abgeschlossen wurde, empfiehlt es sich, die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Möglicherweise haben sich die Lebensumstände sowie private und wirtschaftliche Verhältnisse beider Partner geändert und entsprechende Änderungen müssen vorgenommen werden.

Für ausführliche Informationen zum Ehevertrag stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

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Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

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