24. 04. 2012

Der Frühling ist da und die Gartensaison ist eingeläutet. Wer seinen Garten umgestalten oder neu anlegen will, der kann die Kosten dafür beim Finanzamt geltend machen, denn Gartenarbeiten werden als haushaltsnahe Dienstleistungen oder als Handwerkerleistungen anerkannt. Die Verschönerung des Gartens hat also noch einen weiteren positiven Effekt – wer sich bei der Gartenneu- oder Umgestaltung professionelle Hilfe sucht, wird vom Fiskus mit einem Steuerbonus berücksichtigt. Über diesen informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können abgesetzt werden

Ein schöner Garten machen doppelt Freude.Arbeiten, die für die Pflege des Gartens anfallen, können als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise Rasenmähen, Heckenschneiden, Unkraut jäten, beschnitt von Pflanzen und sonstige den Garten pflegende Tätigkeiten. Zudem können auch Handwerkerarbeiten berücksichtigt werden. Die dafür anfallenden Aufwendungen können als Handwerkerkosten gemäß § 35 Abs. 2 S. 2 EStG steuerermäßigend geltend gemacht werden. Dies gilt beispielsweise, wenn Terrassen oder Wege im Rahmen der Umgestaltung neu angelegt werden. Auch die Neuanlage eines Gartens wird nun berücksichtigt. Bislang galt, dass sogenannte Neubaumaßnahmen nicht mit einem Steuerbonus bedacht werden konnten. Nun werden auch solche Leistungen als Handwerkerleistungen steuerlich gefördert. 20 Prozent der Aufwendungen beziehungsweise maximal 1.200 Euro können pro Jahr abgesetzt werden. Materialkosten sind hingegen nicht begünstigt, lediglich die Lohn- und Arbeitskosten. Der Steuerbonus kann jedoch nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung vorliegt.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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