20. 01. 2012

Derzeit sind nur wenige Elektromobile in Deutschland zugelassen. Dies könnte sich aber bald ändern, denn in den nächsten Jahren wollen fast alle Automobilhersteller konkurrenzfähige Modelle auf den Markt bringen. Einen zusätzlichen Anreiz, sich für ein Elektroauto zu entscheiden, wird es vom Bundesfinanzministerium geben, denn dieses will eine Befreiung der Kfz-Steuer von Elektroautos von zehn Jahren einführen. Bisher waren es fünf. Dieser Gesetzesentwurf könnte den Absatz von Elektrofahrzeugen enorm erhöhen. Der Steuerberater Körnig aus Mannheim informiert über die Steuererleichterung.

Verdoppelung der Steuerfreiheit

Mit der Einführung der Kfz-Steuer Befreiung werden erste Teile des Regierungsprogramms Elektromobilität umgesetzt. Geplant ist eine Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen von bisher fünf auf zehn Jahre. Ziel ist es, durch die Steuerbefreiung mehr Anreiz für den Kauf eines Elektrofahrzeuges zu schaffen. Die Vergünstigung für die Elektroautos im Zuge des sogenannten Verkehrssteueränderungsgesetzes soll für Kraftfahrzeuge gelten, die zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 zugelassen und elektrisch betrieben werden. Anschließend erfolgt die Versteuerung von reinen Elektrowagen nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Außerdem soll die Förderung nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt sein, sondern auch für andere reine Elektrofahrzeuge gelten. Wer sich für einen Dienstwagen mit Elektromotor entscheidet, wird ebenfalls bevorteilt. Voraussichtlich muss das Fahrzeug zu einem geringeren Prozentsatz als bisher versteuert werden.

Für ausführliche Informationen zur Steuerbefreiung von Elektroautos steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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