22. 05. 2013

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, betrifft jeden, der berufstätig ist. Steuerrechtlich gesehen sind damit alle Arbeitnehmer gemeint, die von ihrer Wohnung zu ihrem Arbeitsplatz gelangen. Unabhängig davon, wie weit die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist und auf welche Art und Weise dieser erreicht wird. Zu Fuß, mit dem Fahrrad, dem Mofa, Motorrad, mit Bus oder Bahn, dem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel. Die Pendlerpauschale steht also jedem Arbeitnehmer zu, der nicht von zu Hause aus tätig ist. Wie sich die Pendlerpauschale berechnet und wie sie sich finanziell für den Arbeitnehmer auswirkt, erklärt der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

Mit Kilometern Steuerschuld senken

Die Pendlerpauschale kann unabhängig von der Art der genutzten Verkehrsmittel für Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsort als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie beträgt für jeden Arbeitstag und jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Arbeitsort und der Wohnung 0,30 EUR. Die Pauschale lässt sich ganz einfach berechnen. Hierzu werden die Arbeitstage mal die Kilometer, die pro einfache Fahrt zurückgelegt wurden, mal die 0,30 Euro Pendlerpauschale gerechnet. Anhand dieser Rechnung weiß der Arbeitnehmer nun, wie viel er vom Finanzamt für den Weg zur Arbeitsstätte erstattet bekommt. Die Erstattung erhält er aber nicht überwiesen oder ausgezahlt. Stattdessen zieht das zuständige Finanzamt diesen Betrag von den Jahreseinnahmen, die zu versteuern sind, ab. Das Kilometergeld mindert also das Einkommen, für das der Arbeitnehmer Steuern zu zahlen hat. Die Voraussetzung dafür, dass die Pendlerpauschale als steuerfreier Vorteil angerechnet werden kann, ist die Abgabe einer Steuererklärung. Hierbei und bei anderen steuerrelevanten Tätigkeiten unterstützt ein Steuerberater.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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