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18. 11. 2011Pendeln gehört zum Alltag eines Berufstätigen. Nerven kostet es allemal, aber jeder Arbeitnehmer kann immerhin in seiner Steuererklärung für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit eine Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen und so sparen. Die Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig informiert über alles Wissenswerte zu diesem Thema.
Welche Strecken berücksichtigt das Finanzamt?
- Die Kilometerpauschale deckt die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte ab
- Es gilt die kürzeste und/oder verkehrsgünstigere Strecke
- Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr meist 220 bis 230 Fahrten bei einer 5-Tage-Woche und 260 bis 280 Fahrten bei einer 6-Tage-Woche
- Alle Verkehrsmittel sind begünstigt, nicht nur Autofahrten. Fahrten mit dem Bus, der Bahn und mit dem Motorrad gelten auch
- Die Entfernungspauschale gilt für alle Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft
Wie viel bekommt man erstattet?
Die Entfernungspauschale beträgt pro Entfernungskilometer 0,30 Cent. Die Anzahl der Kilometer berechnet sich nach der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. In der Regel gilt hier die kürzeste Entfernung, außer ein anderer Weg wird regelmäßig genutzt, weil er nachweislich verkehrsgünstiger ist. Im Rahmen der Entfernungspauschale können maximal 4.500 Euro abgesetzt werden. Die Beschränkung gilt insbesondere bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, nicht jedoch für Arbeitnehmer, die mit dem eigenen Pkw zur Arbeit fahren. Bei Fahrten im eigenen Pkw ist ein höherer Betrag zu berücksichtigen. Die Entfernungspauschale wird nur für jeden vollen Kilometer der Entfernung gewährt. Angefangene Kilometer werden nicht berücksichtigt.
So wird die Entfernungspauschale berechnet
Die Zahl der Arbeitstage x Entfernungskilometer x Cent ergeben den absetzbaren Betrag pro gefahrenen Kilometer.
Mit wertvollen Informationen zum Thema Entfernungspauschale steht die erfahrene Steuerberaterin Monika Nadler aus Braunschweig gerne jederzeit zur Verfügung.
Pressekontakt
Monika Nadler
Steuerberaterin
Ekbertstr. 8
38122 Braunschweig
Tel.: 05 31 / 2 33 50 77
Fax: 05 31 / 2 33 50 79
E-Mail: monika.nadler@t-online.de
Homepage: www.steuerberaterin-nadler.de
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