7. 08. 2013

Die Trauer wiegt schwer, wenn ein geliebter Mensch verstirbt und niemand möchte sich mit den organisatorischen Angelegenheiten auseinandersetzen. Hinzu kommt, dass mit dem Ableben eines Menschen Erbschaftsbereiche berührt werden. In § 1922 Abs.1 BGB wird der erbrechtliche Grundsatz beschrieben. Dieser besagt, dass mit dem Tod einer Person (Erbfall) sein Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht. Wer was erbt und wie die rechtlichen Verfahrensweisen in diesen Fällen sind, erklären die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Hinterlassenschaft mit Verstand planen und annehmen

Mit dem Erbfall tritt der einzelne Erbe (Alleinerbe) bzw. mehrere Miterben (Erbengemeinschaft) ohne ihr weiteres Zutun in die rechtlichen Fußstapfen des Erblassers. Das bedeutet: Auf ihn bzw. sie gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers über. Das hat dieser zu Lebzeiten bestimmt. Der oder die Erben übernehmen das gesamte Vermögen sowie bestehende Verträge. Aber: Sämtliche Schulden des Verstorbenen werden genauso übertragen wie Immobilien oder Geldwerte. Wenn die Beerbten das nicht wünschen, so muss das Erbe von ihnen ausgeschlagen werden. Dies sollte innerhalb einer Frist von 6 Wochen geschehen. Wie genau vorzugehen ist, erklären Rechtsexperten im Bereich Erbrecht. Die sich mit einer Erbschaft ergebenden Rechte und Pflichten sind unterschiedlich und hängen davon ab, ob man Alleinerbe ist oder zusammen mit den anderen Miterben eine Erbengemeinschaft bildet. Ein Rechtsanwalt klärt nicht nur die Erben auf, sondern plant mit den Erblassern zu ihren Lebzeiten eine genaue Ausgestaltung der Erbschaftsplanung. Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt berät zu sämtlichen Themen und Fragen rund um die Erbschaft.

Für ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

Telefon: +49 03838 / 25 71 10

Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

Homepage: www.dobiasch-richter.de

totop