29. 11. 2011

Pachten, Kaufen oder direkt neu eröffnen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten eine neue Existenz zu gründen. Doch wie jede Form der Existenzgründung ist auch diese mit gewissen Risiken verbunden. Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld der Investition genau abzuwägen, welche Variante die Beste ist. Eine gründliche Beratung durch einen Steuerberater ist daher unerlässlich. Welche Leistungen eine solche Beratung umfasst, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.

Beratung bei der Gründung Ihrer Apotheke:

  • Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit
  • Erarbeitung eines Konzeptes für Ihre Apotheke
  • Standortbestimmung
  • Konkurrenzsituation in der Umgebung
  • Prüfung der Frequenz niedergelassener Ärzte
  • Kaufkraft in der Umgebung
  • Ermittlung bereits vorhandener Apotheken in der Umgebung
  • Ausarbeitung einer Finanzplanung für die ersten Jahre
  • Aufstellung von Zeitplänen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Verhandlungsgesprächen mit der Bank
  • Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
  • Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen

Für welchen Weg man sich auch entscheidet, jede Apothekengründung wirft eine Vielzahl von Fragestellungen auf, die es zu klären gilt. Wichtig ist, sich gegen eventuelle Probleme abzusichern, denn falsche Entscheidungen können zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen.

Für weiterführende Informationen zur Gründung einer Apotheke steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum gerne jederzeit zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Josef-Baumann-Str. 21

44805 Bochum

Telefon: 0234 - 96431 31

Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info@steuerkanzlei-marseille.de

Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de

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