29. 05. 2012

Wer sich mit dem Gedanken trägt, sich mit einer Praxis niederzulassen, der hat nicht nur einen zeit-, sondern auch kostenintensiven Weg vor sich. Bereits bevor die Praxis gegründet ist, entstehen vielerlei Kosten, die zunächst selbst übernommen werden. Doch viele Kosten, die in plausiblem Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung entstehen, können als sogenannte "vorweggenommene Betriebsausgaben" steuerlich geltend gemacht werden. Welche Betriebsausgaben das Finanzamt berücksichtigt, erklärt die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum.     

 
Belege sammeln
 
Damit die vorweggenommenen Betriebsausgaben vom Finanzamt berücksichtigt werden, müssen zukünftige Gründer sämtliche Belege beim Finanzamt einreichen und besonders detailliert erläutern, warum und inwiefern die angefallenen Betriebsausgaben mit der künftigen selbstständigen Arbeit zusammenhängen.   
 
Mögliche Ausgaben, die geltend gemacht werden können
 
Vorweggenommene Betriebsausgaben sind praktisch alle Aufwendungen, die ursächlich mit der künftigen selbstständigen Tätigkeit in Verbindung stehen. Unter anderem lassen sich folgende Ausgaben hierzu zählen: 
 
  • Beratungskosten, die bei der Erarbeitung eines Praxis-Konzeptes zusammen mit einem Unternehmensberater entstehen
  • Reisekosten wie beispielsweise Fahrtkosten, die für Fahrten zu Gründerseminaren oder zur Bank wegen Finanzierungsgesprächen anfallen
  • Kosten für Lehrgänge, die zur Vorbereitung auf die Existenzgründung dienen
  • Kosten für Fachliteratur. Alle Ausgaben für Bücher und Zeitschriften, die sich mit dem Thema Existenzgründung befassen, dürfen steuerlich erfasst werden 
  • Kosten für Werbung wie Zeitungsinserate oder Kosten für die Beauftragung einer Werbeagentur
 
Für ausführliche Informationen steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.        
 
Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Josef-Baumann-Str. 21

44805 Bochum

Telefon: 0234 - 96431 31

Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info@steuerkanzlei-marseille.de

Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de

totop