27. 04. 2012

Ende Mai nähert sich wieder der Abgabetermin für die Steuererklärung. Die reguläre Frist für die Abgabe endet am 31.Mai 2012. Diese trifft für alle zu, die zur Erstellung einer Steuererklärung verpflichtet sind. Die meist unliebsame Befassung mit der Steuererklärung wird von vielen oft beiseitegeschoben. So lange, bis der Termin nah heranrückt und nicht mehr einzuhalten ist. Wer sich noch Zeit verschaffen möchte, der verfügt über zwei Möglichkeiten. Über diese informiert die Steuerkanzlei Ulrich aus München.

Fristverlängerung beim Finanzamt erwirken oder einen Steuerberater beauftragen

Wer bemerkt, dass er die Steuererklärung nicht eigenständig erstellen kann oder die Zeit nicht ausreicht, hat zwei Möglichkeiten, die Erstellung etwas hinauszuzögern. Zunächst ist es möglich, das Finanzamt noch vor diesem Termin um eine Fristverlängerung zu bitten. Dies kann ganz formlos per Brief oder Fax geschehen. Als Gründe lassen die Finanzbeamten berufliche Belastung, Krankheit oder Urlaub gelten. Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Steuerberaters. Mit ihm ist man auf der sicheren Seite, denn für ihn gilt nicht der 31. Mai als Stichtag, sondern der 31. Dezember. Nicht nur wegen des Zeitaufschubes ist es empfehlenswert, einen Steuerberater zu beauftragen. Er verfügt über die Kompetenz, eine korrekte Steuererklärung zu erstellen und eine maximale Steuerersparnis zu erwirken. Weiterhin ist er in der Lage einen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.

Für ausführliche Informationen steht die Steuerkanzlei Maria Ulrich aus München jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Maria Ulrich

Ansprechpartnerin: Maria Ulrich

Aidenbachstraße 108

81379 München

Tel.: 089/41134860

Fax: 089/41134829

E-Mail: info@steuerkanzlei-maria-ulrich.de

Homepage: www.steuerkanzlei-maria-ulrich.de

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