21. 02. 2011

Wie so oft wird die Bundesregierung auch im Jahr 2011 steuerliche Änderungen beschließen. Erfreulicherweise sind im Steuervereinfachungsgesetz 2011 Entlastungen im Gesamtumfang von etwa 600 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, über die der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig berichtet.

Die bundesdeutsche Regierung plant mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, welches voraussichtlich am 01. Januar 2012 in Kraft treten wird, das chronisch überkomplizierte Steuersystem zu vereinfachen. Hierdurch erhofft sie sich eine Reduzierung von Verwaltungskosten im Umfang von vier Milliarden Euro und steuerliche Entlastungen von jährlich ca. 600 Millionen Euro.

Der Steuerzahler soll bereits rückwirkend zum Verkündungstag, der noch im Jahr 2011 liegen wird, von einer Reihe an Steuererleichterungen profitieren. Zusammenfassend beinhaltet der Entwurf zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 folgende Neuerungen: 

  • Mit Wirkung ab Dezember 2011 steigt der Arbeitnehmer-Pauschbetrag um 80 Euro auf 1000 Euro. Für Arbeitnehmer, die nur geringfügige Werbekosten geltend machen können oder denen ihr Arbeitgeber diese erstattet, bringt dies einen bescheidenen Vorteil von unter vier Euro pro Monat.
  • Pendeln Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowohl mit Pkw als auch öffentlichen Verkehrsmitteln, bestimmt die Finanzverwaltung ab 2012 für das komplette Jahr, ob sich aus der Entfernungspauschale oder den konkreten Ticketkosten eine höhere Steuerersparnis errechnet.
  • Die Kosten der Kinderbetreuung können ab 2012 unterschiedslos als berufsbedingte Werbungskosten oder privat veranlasste Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Das Einkommen volljähriger Kinder wird mit Wirkung von 2012 an keine Auswirkungen mehr auf die Gewährung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen haben.
  • Die mit der pauschalen Abgeltungssteuer belasteten privaten Kapitaleinkünfte sollen ab 2012 nicht mehr für steuerliche Nebenrechnungen verwendet werden.
  • Bei vergünstigter Wohnraumvermietung an Angehörige können Werbungskosten in Zukunft bereits ab einer Höhe von 66% des ortsüblichen Mietbetrages abgesetzt werden.
  • Zukünftig soll es Privatpersonen gestattet werden, ihre Steuererklärung alle zwei Jahre einzureichen.

Die Pläne zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 zeigen einmal mehr, dass sich das deutsche Steuersystem durch den Einfluss verschiedenster Interessengruppen und politischer Strömungen kontinuierlich im Wandel befindet.

Der Mannheimer Steuerberater Jürgen Dieter Körnig steht seinen Mandanten jederzeit zur Seite, wenn es darum geht, auf aktuelle Steuerentwicklungen zu reagieren und die größtmöglichen Vorteile aus ihnen zu ziehen.

Pressekontakt

Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig

O 4 , 5

68161 Mannheim

Tel. 0621 10069

Fax. 0621 13358

E-Mail: koernigjd@t-online.de

Homepage: www.stb-koernig.de

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