27. 12. 2011

Bundestag und Bundesrat haben dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt. Damit ergeben sich zahlreiche Vereinfachungen für den Steuerzahler. Auch die Bezieher von Kindergeld profitieren von der Gesetzesänderung. Über die Vereinfachungen beim Kindergeld informiert die Steuerkanzlei Heim aus Augsburg.

 

Weniger Bürokratie – Nachweispflichten entfallen

Bisher war die Antragstellung von Kindergeld mit großem Aufwand verbunden. Schließlich musste die Unterschreitung der 8.004 Euro Einkommensgrenze nachgewiesen werden. Das bedeutete bislang konkret: Aufstellungen machen, Beträge zusammenrechnen, Belege sammeln und Werbungskosten nachweisen. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz ändert sich das. Die Verdienstgrenze von 8.004 Euro wird es nämlich ab dem 1.1.2012 nicht mehr geben.

Die Regelungen

  • Für volljährige Kinder wird ab 2012 das Kindergeld erstmals unabhängig von der Höhe der eigenen Einkünfte (bisher max. 8.004 Euro jährlich) gewährt.
  • Bei einer Erstausbildung werden Einkünfte generell nicht mehr auf das Kindergeld angerechnet.
  • Bei einer Zweitausbildung werden Einkünfte nicht angerechnet, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet oder es sich um Einkünfte im Rahmen eines geringfügigen beziehungsweise kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer Ausbildungsvergütung handelt.

Sorgenfreies Hinzuverdienen

Nun muss nicht mehr umständlich nachgewiesen werden wie viel man verdient. Und die Sorge, dass beim Überschreiten der Einkommensgrenze der Anspruch auf das Kindergeld verloren geht, ist nun nicht mehr nötig.

Für ausführliche Informationen zum Steuervereinfachungsgesetz steht die Steuerkanzlei Heim jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Steuerkanzlei Heim

Ansprechpartner: Gerhard Heim

Steuerberater

Klinkerberg 9

86152 Augsburg

Telefon: 0821/344 88-0

Telefax: 0821/344 88-50

E-Mail: info@steuerkanzlei-heim.de

Homepage: www.steuerkanzlei-heim.de

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