4. 09. 2012

Ein Grundstück wird in der Regel gekauft, um es zu bebauen. Ob für gewerbliche oder private Zwecke – es ergeben sich zahlreiche Fragen. Zum einen muss geklärt werden, ob das Grundstück, das man sich vorstellt, auch bebaut werden darf und welche Art von Gebäude dort errichtet werden kann. Denn meist existieren gesetzliche Vorgaben beispielsweise bezüglich der Größe für das Bauobjekt. In diesen und anderen Fragen ist Sicherheit wichtig, um im Vorfeld Ärger abzuwenden. Im Grundstücksrecht gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten im Ankauf, Verkauf oder bei der Übertragung von Grundstücken zu beachten. Eine rechtsanwaltliche Beratung ist daher unerlässlich. Über die Leistungen im Grundstücksrecht informieren die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Kompetenz eines Rechtsanwaltes gefragt

Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund um die Rechte von Grundstücken. Meist geht es um Rechtsfragen zu Grundstückskaufverträgen und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken. Hierzu zählt die Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld). Das Grundstücksrecht gehört zum Sachenrecht und ist im III. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs, dem BGB, in den §§ 854 bis 1296 geregelt. Für Angelegenheiten, die Grundstücke betreffen, sind jedoch auch andere Rechtsgebiete wie Schuldrecht für Verträge, Baurecht und Wohnungseigentumsrecht maßgeblich. Diese Tatsache erfordert viel fachliche Kompetenz, die sich nur mit einem versierten Rechtsanwalt im Tätigkeitsbereich Grundstücksrecht realisieren lässt. Folgende Leistungen schließt der Bereich unter anderem ein:

  • Beratung und Begleitung sowohl beim Grundstückskauf als auch -verkauf
  • Beratung bei Grundstückskaufverträgen sowie Erarbeitung einer optimalen Vertragsgestaltung
  • Beratung und juristische Begleitung bei der Eintragung von dinglichen Rechten (insb. Hypotheken und Grundschulden)
  • Grundbuchangelegenheiten
  • Vertretung im Bereich Nachbarrecht (Grenzen, Wegerecht, Vermessung, Dienstbarkeit)

Für ausführliche Informationen zum Thema Grundstücksrecht und zu sämtlichen weiteren Dienstleistungen stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

Pressekontakt

Ansprechpartner:

Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter

Marktstraße 8

18528 Bergen auf Rügen

Telefon: +49 03838 / 25 71 10

Telefax: +49 03838 / 25 71 15

E-Mail: rae@dobiasch-richter.de

Homepage: www.dobiasch-richter.de

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